This page is only available in German.

Dezernat Forschung Aktuelles

Aktualisierung der Einzelnutzungsvereinbarung für Core Facilities

05.03.2025

Für die am 17.01.2024 in Kraft getretene Rahmennutzungsordnung für Core Facilities (siehe Mitteilungsblatt Nr. 01/2024) wurde ein aktualisiertes Muster der Einzelvereinbarung erstellt. Die ausgefüllte und vollständig signierte Einzelvereinbarung ist zusammen mit der Rechnung und der entsprechenden Annahmeanordnung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Dezernat Forschung, Abteilung 6.2, einzureichen.

Digitale Einreichung von DFG-Verwendungsnachweisen

05.03.2025

Bereits seit dem 01.01.2025 ist es möglich, im Rahmen der DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe) sowie den koordinierten Programmen „Forschungsgruppe“ und „Schwerpunktprogramm“ Verwendungsnachweise auf digitalem Wege bei der DFG einzureichen. An der Universität Heidelberg erfolgt die Umstellung auf elektronische Übermittlung der Verwendungsnachweise an die DFG zum 01.05.2025. Hierbei gilt:

  • Die Versendung von Verwendungsnachweisen erfolgt in Form einer PDF-Datei ausschließlich an das DFG-Postfach 
    FIN-2-Verwendungsnachweise@dfg.de

    Verantwortlich für die Versendung ist die zuständige DFG-Sachbearbeitung im Heidelberg Research Service.

Vor Erstellung und Versand der elektronischen Verwendungsnachweise durch das Dezernat Forschung, wird – wie bisher üblich – um Zusendung des ausgefüllten und von der Projektleitung signierten Zwischen- oder Schlussverwendungsnachweises gebeten. Nach erfolgreicher Prüfung der Zahlen wird der Nachweis in der Drittmittelabteilung gezeichnet, in ein PDF-Format umgewandelt und per E-Mail an die DFG übermittelt. Der Versand von Verwendungsnachweisen in Papierform an die DFG ist dann nicht mehr notwendig.

In diesem Zusammenhang wird um dringende Beachtung der folgenden Punkte gebeten:

  • Es ist immer das aktuell gültige Formular des Verwendungsnachweises zu nutzen.
  • Zwingend notwendige Angaben auf dem Formular sind das Förderkennzeichen UND die Abrechnungsobjektnummer.
  • Abrechnungszeitraum ist ENTWEDER das Kalenderjahr ODER abschließend für die Gesamtlaufzeit. Sind beide Möglichkeiten angekreuzt, ist das nicht korrekt.
  • Zwingend notwendig ist die Unterschrift der Projektleitung im Original.
  • Bitte keine Anlagen wie SAP- Auszüge oder Excel-Tabellen mit einreichen.
  • Bitte den Verwendungsnachweis nur 1-fach einreichen. Bitte keine Kopien für evtl. Rücksendungen einreichen.
  • Bei den Jahresnachweisen bitte die Deadline der DFG beachten (15. April). Die späteste Frist für die Abgabe beim Dezernat Forschung ist der 30. März.
  • Für den Schlussverwendungsnachweis gilt die Einreichung bis spätestens 3 Monate nach Bewilligungsende. Verlängerungen sind hier ausschließlich nach Rücksprache mit der DFG möglich.

Zu beachten ist ebenfalls, dass nach Einreichen der Jahresnachweise keine Bestätigung durch die DFG erfolgt. Nur im Falle von Unstimmigkeiten wird sich die DFG melden.

Bei den Schlussverwendungsnachweisen erfolgt seitens der DFG ein Bestätigungsschreiben mit dem Hinweis des rechnerischen Abschlusses der Sachbeihilfe.

Neuer Prozess zur Beantragung eines drittmittelfinanzierten Forschungssemesters (DFG Sachbeihilfe)

26.02.2025
Als Teil der DFG-Förderlinie „Sachbeihilfe“ können im Rahmen des Moduls „Vertretung“ Mittel für eine Vertretung während eines zusätzlichen drittmittelfinanzierten Forschungssemesters gemäß § 49 Abs. 7 LHG beantragt werden, sofern die Durchführung des Forschungsprojektes eine Entbindung von Lehr- oder Verwaltungsaufgaben erfordert. Dem DFG-Antrag muss eine Bescheinigung der Universität beiliegen, dass bei Bewilligung des Projektes und der Mittel für eine Vertretung ein zusätzliches Freisemester gewährt wird. Die Ausstellung dieser Bescheinigung wird über das Dezernat Forschung beim Rektorat beantragt. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an das DFG-Team des Heidelberg Research Service:

  • ausgefülltes Formular „Antrag zur Abgabe einer Erklärung zur Gewährung eines zusätzlichen drittmittelfinanzierten Forschungssemesters gemäß § 49 Abs. 7 LHG“
  • an das Rektorat gerichtetes Unterstützungsschreiben des Instituts bzw. der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung, das den Mehrwert des Projektes und die Notwendigkeit der Freistellung erläutert
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens (Sachbeihilfe-Antrag)

Neuer Koordinationsservice für EU-Verbundprojekte in Abteilung 6.2

07.02.2025
Die Koordination von EU-Verbundprojekten bietet Wissenschaftler:innen die Gelegenheit, internationale Forschungsinitiativen zu aktuellen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen federführend zu gestalten. Zugleich geht diese Rolle mit hohem organisatorischem Aufwand für die Projektleiter:innen einher. Um die Koordination von EU-Projekten an der Universität Heidelberg attraktiver zu machen, wird in Abteilung 6.2 (Heidelberg Research Service) eine neue Stelle geschaffen, die Heidelberger Koordinatoren von EU-Verbundprojekten u.a. bei Kommunikation und Organisation im Konsortium, Projektmanagement und Berichterstattung gegenüber der EU unterstützt. 

Die neue Stelle, die anteilig aus EU-Projektmitteln finanziert werden soll, wird von Dr. Moritz Vogel besetzt, der bereits seit April 2024 als Elternzeitvertretung in 6.2 tätig ist. Ein erstes EU-Projekt, das den Koordinationsservice in Anspruch nimmt, – “Molecular Strategies against Viral Entry and Glycan Shielding” (SHIELD), Leitung: Prof. Christian Klein (IPMB), ca. 8 Mio. € EU-Fördermittel, 10 europäische Partner – läuft im Januar 2025 an.

Dr. Moritz Vogel
+49 6221 54-12624
moritz.vogel@zuv.uni-heidelberg.de

Verwendung von bewilligten DFG-Mitteln zur Deckung von Nutzungskosten für Großgeräte und Gerätezentren/Core Facilities

21.01.2025
Sofern Gerätezentren eine DFG-konforme Nutzungsordnung haben und die Nutzungspauschalen nach DFG Vorgaben kalkuliert sind, können Nutzungskosten für Großgeräte und Gerätezentren/Core Facilities in den DFG Förderverfahren durch alle flexiblen Mittel finanziert werden. Darin unterscheidet sich diese Art der Nutzungskosten nicht von Sachmitteln. Die CellNetworks Core Technology Platform der Universität Heidelberg hält die von der DFG formulierten Bedingungen ein.

Aktualisierte Formulare zu Reisekostenerstattung und Gastaufenthalt

17.12.2024
Das Dezernat Forschung stellt neue Versionen für die folgenden Formulare zur Verfügung:

  • „Antrag zur Auszahlung einer Reisekostenerstattung/Teilnahme an einer Veranstaltung“ (Gast01)
  • „Antrag zur Auszahlung eines Zuschusses im Rahmen eines Gastaufenthalt“ (Gast02)

Die beiden Dokumente können nun im eRechnungssystem verarbeitet werden, was bei den bisherigen Formularen nicht möglich war. Die englischsprachigen Versionen werden zeitnah vorliegen.

 

Umstellung auf elektronische Mittelanforderung bei der DFG zum 01.01.2025

05.11.2024
Seit Mitte des Jahres 2024 bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Möglichkeit an, Mittelanforderungen elektronisch einzureichen.  Dies betrifft den Mittelabruf für die Einzelförderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Walter Benjamin-Programm, Emmy Noether-Programm, Heisenberg-Programm) sowie für die koordinierten Programme Forschungsgruppe und Schwerpunktprogramm. Die Universität Heidelberg nimmt diese Option wahr, so dass ab dem 01.01.2025 Mittelanforderungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an das DFG-Postfach erfolgen: 

DFG-Postfach

Ein papierbasiertes Formular wird nicht mehr an die DFG verschickt. Allerdings muss weiterhin eine unterschriebene Kopie in Papierform sowie die ausgefüllte Annahmeanordnung per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung in Abteilung 6.2 gesendet werden.

Mehr Informationen zur Übersendung zukünftiger Mittelanforderungen folgen zeitnah durch das DFG-Team in Abteilung 6.2.

MWK - Änderungen bei der Anschubfinanzierung von DFG-Verbundvorhaben ab September 2024

27.08.2024
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat unter Verweis auf die schwierige Haushaltslage Änderungen in Hinblick auf die Anschubfinanzierung von DFG-Verbundvorhaben ab September 2024 bekannt gegeben. Demnach soll die Anschubfinanzierung aufgrund der großen Bedeutung dieser Vorhaben für die Profilbildung der Universitäten zunächst beibehalten, aber jeweils um die bisher bei Bewilligung ausgezahlte zweite Tranche gekürzt werden.

Für ab dem 1. September 2024 neu eingereichte Anträge auf Anschubfinanzierung gilt daher: Beantragt werden können – jeweils ab der Einreichung der Antragsskizze bei der DFG – für die Anschubfinanzierung

  • von SFB/TRR: 50.000 EUR,
  • von FOR bzw. KFO: 30.000 EUR,
  • von GRK: 30.000 EUR.

Richtlinie zu finanziellen Interessenkonflikten

17.05.2024
Seit Kurzem verfügt die Universität Heidelberg über eine Public Health Service-konforme Financial Conflict of Interest (FCOI) Policy (Richtlinie zu finanziellen Interessenkonflikten). Die Richtlinie gilt als Voraussetzung, um an Ausschreibungen der US-amerikanischen Public Health Services (PHS) Agencies (z. B. National Institutes of Health - NIH) und der US-National Science Foundation (NSF) als Haupt- oder Unterempfänger teilnehmen zu können.

Die Richtlinie gilt für alle Einrichtungen der Universität Heidelberg, einschließlich der beiden medizinischen Fakultäten, allerdings nur für Mitarbeiter:innen an Drittmittelprojekten, die von den genannten US-amerikanischen Fördermittelgebern gefördert werden (z.B. NIH, NSF).

EU - Aktualisierung des HEU-Arbeitsprogramms

17.04.2024 
Die Europäische Kommission hat am 17. April 2024 die Aktualisierung des Arbeitsprogramms von Horizont Europa 2023–2024 sowie eine begrenzte Verlängerung bis 2025 angenommen. Das aktualisierte Arbeitsprogramm ist in seinen Teilbereichen auf dem Funding & Tenders Portal verfügbar. Zu den Änderungen zählen eine Budgetsteigerung für 2024 sowie Neuerungen bei den EU-Missionen, dem Neuen Europäischen Bauhaus, den Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen sowie den Clustern 1-6 und dem Programmbereich Widening. Für das Jahr 2025 wird es ein eigenes und für die Jahre 2026–27 ein zweijähriges Arbeitsprogramm geben

EU - Assoziierung Südkoreas

16.04.2024
Die Verhandlungen zur Assoziierung Südkoreas zur 2. Säule von Horizont Europa sind abgeschlossen. Die Ratifizierung der Verträge ist in der 2. Jahreshälfte 2024 vorgesehen. Damit kann Südkorea ab 2025 als assoziiertes Land an Horizont Europa teilnehmen.

New Page: Aktuelles