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Dezernat Forschung Aktuelles

Umstellung auf elektronische Mittelanforderung bei der DFG zum 01.01.2025

05.11.2024
Seit Mitte des Jahres 2024 bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Möglichkeit an, Mittelanforderungen elektronisch einzureichen.  Dies betrifft den Mittelabruf für die Einzelförderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Walter Benjamin-Programm, Emmy Noether-Programm, Heisenberg-Programm) sowie für die koordinierten Programme Forschungsgruppe und Schwerpunktprogramm. Die Universität Heidelberg nimmt diese Option wahr, so dass ab dem 01.01.2025 Mittelanforderungen ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an das DFG-Postfach erfolgen: 

DFG-Postfach

Ein papierbasiertes Formular wird nicht mehr an die DFG verschickt. Allerdings muss weiterhin eine unterschriebene Kopie in Papierform sowie die ausgefüllte Annahmeanordnung per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung in Abteilung 6.2 gesendet werden.

Mehr Informationen zur Übersendung zukünftiger Mittelanforderungen folgen zeitnah durch das DFG-Team in Abteilung 6.2.

MWK - Änderungen bei der Anschubfinanzierung von DFG-Verbundvorhaben ab September 2024

27.08.2024
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat unter Verweis auf die schwierige Haushaltslage Änderungen in Hinblick auf die Anschubfinanzierung von DFG-Verbundvorhaben ab September 2024 bekannt gegeben. Demnach soll die Anschubfinanzierung aufgrund der großen Bedeutung dieser Vorhaben für die Profilbildung der Universitäten zunächst beibehalten, aber jeweils um die bisher bei Bewilligung ausgezahlte zweite Tranche gekürzt werden.

Für ab dem 1. September 2024 neu eingereichte Anträge auf Anschubfinanzierung gilt daher: Beantragt werden können – jeweils ab der Einreichung der Antragsskizze bei der DFG – für die Anschubfinanzierung

  • von SFB/TRR: 50.000 EUR,
  • von FOR bzw. KFO: 30.000 EUR,
  • von GRK: 30.000 EUR.

Richtlinie zu finanziellen Interessenkonflikten

17.05.2024
Seit Kurzem verfügt die Universität Heidelberg über eine Public Health Service-konforme Financial Conflict of Interest (FCOI) Policy (Richtlinie zu finanziellen Interessenkonflikten). Die Richtlinie gilt als Voraussetzung, um an Ausschreibungen der US-amerikanischen Public Health Services (PHS) Agencies (z. B. National Institutes of Health - NIH) und der US-National Science Foundation (NSF) als Haupt- oder Unterempfänger teilnehmen zu können.

Die Richtlinie gilt für alle Einrichtungen der Universität Heidelberg, einschließlich der beiden medizinischen Fakultäten, allerdings nur für Mitarbeiter:innen an Drittmittelprojekten, die von den genannten US-amerikanischen Fördermittelgebern gefördert werden (z.B. NIH, NSF).

EU - Aktualisierung des HEU-Arbeitsprogramms

17.04.2024 
Die Europäische Kommission hat am 17. April 2024 die Aktualisierung des Arbeitsprogramms von Horizont Europa 2023–2024 sowie eine begrenzte Verlängerung bis 2025 angenommen. Das aktualisierte Arbeitsprogramm ist in seinen Teilbereichen auf dem Funding & Tenders Portal verfügbar. Zu den Änderungen zählen eine Budgetsteigerung für 2024 sowie Neuerungen bei den EU-Missionen, dem Neuen Europäischen Bauhaus, den Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen sowie den Clustern 1-6 und dem Programmbereich Widening. Für das Jahr 2025 wird es ein eigenes und für die Jahre 2026–27 ein zweijähriges Arbeitsprogramm geben

EU - Assoziierung Südkoreas

16.04.2024
Die Verhandlungen zur Assoziierung Südkoreas zur 2. Säule von Horizont Europa sind abgeschlossen. Die Ratifizierung der Verträge ist in der 2. Jahreshälfte 2024 vorgesehen. Damit kann Südkorea ab 2025 als assoziiertes Land an Horizont Europa teilnehmen.