Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte an der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg
Sie interessieren sich neben Ihren normalen Dienstaufgaben auch für Fragen der Arbeitssicherheit? Ihnen fallen Risiken auf, die Ihre Teammitglieder offenbar nicht sehen? Sie würden gerne etwas für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz tun? Können Sie sich vorstellen, Sicherheitsbeauftragte:r zu werden? Sie wollen Ihr Team unterstützen oder sind bereits als Sicherheitsbeauftragte:r bestellt, haben aber bislang noch keine Information oder Schulung erhalten? Sie möchten wissen, was genau nun Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind? Dann sind sie hier genau richtig.
Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte benötigen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ein Grundlagenwissen über diverse Fragestellungen der Arbeitssicherheit. Zur Vermittlung dieses Wissens bietet die Abteilung Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg eine eintägige Schulungsveranstaltung (unterteilt sich in zwei Themenblöcke) an:
Block I: Rechtliche Rahmenbedingungen
- Wer muss die betriebliche Arbeitssicherheit organisieren?
- Welche Akteure tragen welche Verantwortung?
- Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben die Sicherheitsbeauftragten?
Block II: Praktische Umsetzung
- Vorbildfunktion für Teammitglieder
- Wichtige Ansprechpersonen und Informationsquellen
- Gefahren erkennen und beseitigen
Termine für die nächsten Schulungen für Sicherheitsbeauftragte finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Fragen und Antworten zum Thema Sicherheitsbeauftragte
Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, die Unternehmerin/ den Unternehmer oder die Führungskräfte bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz zu unterstützen. Zur Vorabinformation finden Sie hier ein Merkblatt über Aufgaben und Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten.
Welche rechtlichen Vorgaben erfordern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten?
Die Vorgaben für die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1, § 20 "Grundsätze der Prävention" und in der DGUV Regel 100-001, 4.2 "Grundlagen der Prävention" näher beschrieben. Einzel lheiten finden Sie auch in der aktuellen DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".
Welche zusätzliche Verantwortung trage ich als Sicherheitsbeauftragter?
Entgegen den anderen Beauftragten im Betrieb, z. B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, tragen Sicherheitsbeauftragte nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als alle anderen Beschäftigten.
Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus.
Wieviele Sicherheitsbeauftragte muss eine Führungskraft bestellen?
Die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten kann von Bereich zu Bereich unterschiedlich sein, Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Was ist das TOP-Prinzip und wo können Sicherheitsbeauftragte es anwenden?
TOP steht für Technisch, Organisatorisch, Personenbezogen, und beschreibt die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge von Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz.
Nach dem TOP-Prinzip müssen im Beispielfall „Lärmbelästigung“ zuerst technische Lösungen, zum Beispiel Einhausung der lauten Maschinen, geprüft werden. Falls derartige Lösungen nicht umgesetzt werden können, folgt im Schritt 2 die Prüfung der organisatorischen Maßnahmen, wie eine zeitliche Befristung des Aufenthalts der Beschäftigten in Lärmbereichen. Nur dann, wenn auch keine organisatorischen Lösungen gefunden werden, kann im Ergebnis der Gehörschutz als personenbezogene Maßnahme eingesetzt werden.
Was ist der ASA?
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er setzt sich zusammen aus den Arbeitgebenden und den Beauftragten, Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Weitere Informationen finden Sie auch im FAQ der DGUV.
Offene Informationsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte
Für alle Beschäftigten, die mithelfen wollen, ihren Arbeitsplatz sicherer zu machen und sich über die Aufgabe als Sicherheitsbeauftragte:r informieren möchten, bietet die Abteilung Arbeitssicherheit eine offene Informationsveranstaltung an, in der die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet werden. Diese Veranstaltung findet monatlich statt und wir klären gemeinsam mit Ihnen u.a.
- welche Pflichten haben Sicherheitsbeauftragte?
- wie hoch ist der Aufwand für diese Tätigkeit?
- woher bekommen Sicherheitsbeauftragte ihre Informationen?
- haften Sicherheitsbeauftragte persönlich für ihre Beratung?
Ort:
Abteilung Arbeitssicherheit
Im Neuenheimer Feld 325, Raum 29 (Erdgeschoss)
69120 Heidelberg
Zeit:
nach Vereinbarung
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sicherheitsfachkräfte oder unser Sekretariat per Telefon (54) 12331 oder E-Mail an sicherheit@zuv.uni-heidelberg.de würde uns sehr helfen. Gerne können Sie auch einen Termin zur digitalen Sprechstunde buchen.