Einheit des Rechts und Vielheit der Rechte zwischen Rom und Brüssel
Antiker und gegenwärtiger Umgang mit Fremdheit in großräumigen Herrschaftsgebilden
Zu den für das Verständnis antiker wie moderner Kulturen zentralen Grundphänomenen zählen die Vorstellungen von Recht und Unrecht. Das Prinzip der Einheitlichkeit des Rechts, das auf alle Einwohner eines Staates, Bürger wie Nichtbürger, unterschiedslos angewendet wird, ist dabei eine durchaus junge Errungenschaft, die dem westlich-aufgeklärten Menschen der Moderne lange Zeit allzu selbstverständlich erschien. Erst in jüngerer Zeit hat die Debatte um die abweichenden Rechtsvorstellungen muslimischer Bevölkerungskreise in Deutschland oder auch die vor allem in England, den Niederlanden, neuerdings auch Belgien geführte Diskussion um die mögliche rechtliche Anerkennung von Elementen der Schari‘a die Aufmerksamkeit wieder verstärkt darauf gelenkt, dass es selbst innerhalb eines Staates durchaus unterschiedliche Auffassungen von Recht geben kann. Die Erfahrung einer schwierigen Koexistenz unterschiedlicher rechtlicher Leitvorstellungen prägt auch alltäglich das Miteinander von Staaten und Bürgern im Rahmen der Europäischen Union.
Es werden zwei Teilvorhaben durchgeführt:
- Ein altertumswissenschaftliches Teilvorhaben: Das Imperium Romanum
- Ein rechtswissenschaftliches Teilvorhaben
Das vollständige Programm zum download finden sie hier.