Verlängerung der Altersteilzeit
18. November 2020
Die Möglichkeit der Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte wird um weitere fünf Jahre verlängert.
Den Tarifvertrag zur Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte hatten der Arbeitgeberverband des Landes und der Beamtenbund und Tarifunion erstmals 2012 vereinbart. Er wurde 2016 verlängert – zunächst befristet bis Ende 2020. Diese inhaltgleiche tarifliche Regelung wird nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Die Verlängerung der Tarifregelung setzt wie im Beamtenbereich die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des § 2 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch voraus und damit den Grad der Behinderung von wenigstens 50.
Der Tarifvertrag über Altersteilzeit im Land Baden-Württemberg (TV ATZ BW) ermöglicht schwerbehinderten Beschäftigten, ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren und dabei ein auf 83 Prozent des bisherigen Nettos aufgestocktes Entgelt zu erhalten. Der TV ATZ BW regelt den Wechsel in Altersteilzeit als Kann-Bestimmung ab einem Alter von 55 Jahren und als Anspruch für Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sofern keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen.