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Informationen zu Begehungen

Was ist eine Sicherheitsbegehung?

Die Sicherheitsbegehung ist keine behördliche Begehung oder Untersuchung, sondern wird intern von der Abteilung Arbeitssicherheit der Universität und des Uniklinikums durchgeführt. Sie ist Bestandteil der Aufgabe von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

 

Was ist das Ziel der Sicherheitsbegehung?

Der Sinn der Begehung ist nicht, Beschäftigte oder Führungskräfte „in die Pfanne zu hauen“ oder Paragraphen „runter zu leiern“. Vielmehr ist die Sicherheitsbegehung ein wichtiges Instrument für die beratende Funktion von uns Fachkräften. Sie rückt das Thema Arbeitssicherheit im hektischen Forschungsalltag mal wieder ins Bewusstsein und ermöglicht uns, den Anschluss an das sich rasant verändernde Wissenschaftsgeschehen zu behalten und einen Überblick über den Stand der Arbeitssicherheit vor Ort zu bekommen. Das übergeordnete Ziel ist immer, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicher zu stellen und zu verbessern.

 

Welche Chancen bietet Ihnen die Sicherheitsbegehung?

Die Sicherheitsbegehung gibt Ihnen einen Überblick über den Umsetzungsstand sicherheitstechnischer Maßnahmen an Ihrer Einrichtung und ermöglicht Ihnen die Einschätzung, ob Sie Ihren Verpflichtungen gerecht werden. Gerade weil es sich nicht um eine behördliche Kontrolle handelt, haben Sie hier die Möglichkeit, offene Fragen oder ungelöste Probleme anzusprechen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. „Betriebsblindheit“ ist hier oft ein nicht zu unterschätzender Faktor. Unsere Abteilung verfügt über viel Erfahrung in der Einschätzung von Gefährdungen, in der Suche nach spezifischen Lösungen und kann Sie auch zu Ihren Pflichten im Arbeitsschutz beraten. Wir sind stets bemüht, praktikable Lösungen zu finden, die die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten, die Arbeit nicht unnötig behindern und den rechtlichen Ansprüchen Genüge tun. Denn das ist unsere Kernaufgabe: Sie in dem teils komplexen Gebiet der Arbeitssicherheit zu beraten und neben den Notwendigkeiten auch passende Lösungen aufzuzeigen. Selbst wenn es zu Beginn mal ein Klimmzug sein kann - richtig organisiert und im Alltag integriert, ist Arbeitsschutz keine Herkulesaufgabe.
Und noch etwas wird oft übersehen: zwar steht die Sicherheit der Beschäftigten im Fokus der Arbeitssicherheit, doch ein funktionierender Arbeitsschutz schützt auch Ihre Arbeit. Denn ein Brand zum Beispiel bedroht nicht nur die Menschen, sondern durch die Vernichtung von Gerätschaften und Proben oder von unwiederbringlichen Gütern auch Ihre Forschung.

 

Warum sind Sicherheitsbegehungen wichtig?

Die Erfahrung zeigt, dass die Arbeitssicherheit keine solitäre Aufgabe ist, die einmal abschließend abgehandelt werden kann, sondern vielmehr ein kontinuierlicher Prozess, der einer steten Pflege bedarf. Durch die hohen Wechselraten im Personal, den hektischen Forscheralltag und die Routine (Stichwort Betriebsblindheit) kann die Arbeitssicherheit ausdünnen, was letztendlich zu einem erhöhten Risiko und einer Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten führt. Gerade der Blick von außen kann hier helfen.

 

Wer nimmt an der Sicherheitsbegehung Teil?

Die Sicherheitsbegehung wird von den zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit geleitet. Je nach notwendigem Spezialwissen wird er dabei von Fachkollegen wie z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten, dem Biostoffbeauftragten oder den Beauftragten für Biologische Sicherheit unterstützt. Neben der Arbeitssicherheit sind zudem der betriebsärztliche Dienst und der Personalrat vertreten.
Seitens der Nutzer nimmt i.d.R. die Leitung eines Bereichs bzw. deren Vertretung, der/die Sicherheitsbeauftragte(n) und gegebenenfalls Beschäftigte vor Ort teil.

 

Wie ist der Ablauf der Sicherheitsbegehung?

Die Begehung ist ganz im Sinne der unterstützenden Begleitung zum Thema Arbeitssicherheit angelegt. Sie wird vorab rechtzeitig angekündigt und beschränkt sich auf exemplarische und stichprobenartige Besichtigungen einzelner Bereiche.
Die Begehung startet mit einem Vorgespräch, in dem vor Allem organisatorische Belange wie Unterweisungen, Sicherheitsbeauftragte und notwendige Genehmigungen abgeklärt werden. Bei der nachfolgenden Besichtigung ausgewählter Örtlichkeiten werden diese gemeinsam mit den Nutzern begutachtet. Die Begehung schließt mit einem kurzen Gespräch und einer qualitativen Einschätzung seitens der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ergebnisse der Begehung werden dann in einem Protokoll festgehalten, das allen Begehungsteilnehmenden übergeben wird. Die Empfehlungen aus den Erkenntnissen in den exemplarisch angesehenen Bereichen können so in der gesamten Einrichtung nachgeprüft und ggf. umgesetzt werden.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 28.06.2021
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