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Biologische Sicherheit

Was sind biologische Arbeitsstoffe, habe ich mit so etwas zu tun und kommen sie auch außerhalb von Laboren vor? Welche Regeln oder Gesetze muss ich beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beachten? Wie setze ich das Gentechnik-Gesetz um und wer hilft mir bei Fragen zur Sicherheit mit gentechnischen Arbeiten weiter?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Neben Wissenswertem zu biologischen Arbeitsstoffen und deren sicherem Umgang erhalten Sie Informationen zu gentechnischen Arbeiten und zu den Aufgaben eines Projektleiters. Außerdem haben wir Ihnen hier eine Reihe von nützlichen Links zu diesen Themengebieten zusammengestellt.

Biologische Arbeitsstoffe

Was sind Biologische Arbeitsstoffe?

Die Externer Inhalt Biostoffverordnung* definiert biologische Arbeitsstoffe (auch Biostoffe genannt) als Mikroorganismen, Zellkulturen und Parasiten, die Krankheiten verursachen oder durch toxische und sensibilisierende Stoffe die Gesundheit schädigen können. Hierzu zählen Bakterien, Pilze, Protozoen, Viren, Prionen, Endoparasiten sowie Zellkulturen höherer Organismen. Den Biostoffen gleichgestellt sind Ektoparasiten (falls sie eigenständige Krankheiten auslösen können) und neuerdings auch technisch hergestellte biologische Einheiten. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gibt es jedoch nicht nur im Labor, auch Reinigungspersonal, Gärtner oder Techniker können unbeabsichtigt mit solchen Stoffen in Kontakt kommen, beispielsweise durch kontaminierte Nadeln, Erdarbeiten oder beim Auswechseln eines Filters.

Neben den natürlichen biologischen Arbeitsstoffen zählen auch ihre gentechnisch veränderten Formen zu den Biostoffen. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen durch die Übertragung von neu kombinierten genetischen Informationen von einem auf den anderen Organismus. Während beim Umgang mit natürlichen biologischen Arbeitsstoffen je nach ihrem Gefährdungspotential die Regelungen bestimmter Schutzstufen zu beachten sind, erfolgt die Einteilung bei GVOs in Sicherheitsstufen. Hier erfolgt die Risikobewertung des GVO aus einer Gesamtbetrachtung von Spenderorganismus, Empfängerorganismus und des verwendeten Vektors. Weitere Informationen zum Arbeiten in gentechnischen Anlagen finden Sie hier.

Wie unterscheidet man zwischen gezielter und nicht gezielter Tätigkeit?

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unterscheidet die Externer Inhalt Biostoffverordnung* in gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten je nach Verwendung bzw. beruflicher Arbeit mit diesem Stoff. Gezielte Tätigkeiten finden meist in Laboren statt. [Mehr ...]

Biologische Arbeitsstoffe und ihre Risikogruppen

Biologische Arbeitsstoffe werden je nach ihrer Infektionsgefährdung für den Menschen in vier AdobeRisikogruppen eingeteilt. Weitere Kriterien zur Einstufung können Pathogenitätsfaktoren, Umweltresistenz, Virulenz ... [Mehr ...]

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen

In einer Gefährdungsbeurteilung beurteilt der Arbeitgeber die Gefährdung für die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biostoffen. Bei nicht gezielten Tätigkeiten ist diese Gefährdungsbeurteilung nicht immer eindeutig charakterisierbar. [Mehr ...]

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen erfolgen immer nach dem STOP-Prinzip. Es legt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. [Mehr ...]

BioMaRIS

In der Externer Inhalt BioStoffV* ist festgelegt, dass alle verwendeten oder auftretenden biologischen Arbeitsstoffe in einem Biostoffverzeichnis dokumentiert werden müssen. An der Universität Heidelberg soll dies zukünftig durch ein elektronisches Kataster gewährleistet sein. [Mehr ...]

Gesetze und Verordnungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es soll übertragbare Krankheiten vorbeugen und der Früherkennung von Infektionen dienen. [Mehr ...]

Interessante Publikationen

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Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 06.04.2020
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