Gesetze und Verordnungen
Das Infektionsschutzgesetz ( IfSG)* ist ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es soll übertragbare Krankheiten vorbeugen, der Früherkennung von Infektionen dienen und die Weiterverbreitung von Infektionen verhindern.
Der Arbeitsschutz bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen wird in Deutschland gleich durch mehrere Gesetze und Verordnungen festgelegt. Neben dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)*, dem Gentechnikgesetz ( GenTG)*, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung ( GenTSV)* und der Biostoffverordnung ( BioStoffV)* regelt auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV)* den Schutz von Beschäftigten. Diese Verordnung enthält Maßnahmen, mit denen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und verhütet werden sollen. Neben einer Pflichtvorsorge, die vor der Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit stattfindet, gibt es auch eine Angebotsvorsorge, die vom Arbeitgeber jederzeit zu Verfügung gestellt werden muss.
Diese Übersicht soll einen groben Überblick darüber geben, wann eine Pflicht- und wann eine Angebotsvorsorge für die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu veranlassen sind. Für weitere Hinweise zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge stehen Ihnen die Mitarbeiter des Betriebsärztlichen Dienstes gern zur Verfügung.