Unterschiede zwischen gezielter und nicht gezielter Tätigkeit
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unterscheidet die BioStoffV* in gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten je nach Verwendung bzw. beruflicher Arbeit mit diesem Stoff. Gezielte Tätigkeiten finden meist in Laboren statt und liegen vor, wenn die folgenden drei Punkte zutreffend sind:
- Die Tätigkeit ist auf einen oder mehrere Biostoffe unmittelbar ausgerichtet,
- der Biostoff ist mindestens der Spezies nach bekannt und
- die Exposition mit dem Biostoff ist hinreichend bekannt oder abschätzbar.
Trifft einer dieser Punkte nicht zu, so handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit. Dies können zum Beispiel Tätigkeiten sein, bei denen ein Kontakt zu Abwässern, Kühlschmierstoffen oder Klinikabfällen besteht oder auch Arbeiten in Grünanlagen oder Reinigungsarbeiten. Hierbei gelten Kühlschmierstoffe, Abwässer und Humanmaterial selbst zwar nicht als Biostoffe, stellen aber Träger für Biostoffe dar.
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