Ausgewählte Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Die an der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg meist gebrauchten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe werden nachfolgend dargestellt. Weitere können Sie (manche auch auf Englisch) direkt auf der Seite der BAUA finden:
TRBA 100* - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
TRBA 120* - Versuchstierhaltung
TRBA 213* - Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen
TRBA 220* - Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen
TRBA 230* - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten
TRBA 250* - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
TRBA 400* - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
TRBA 450* - Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 460* - Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
TRBA 462* - Einstufung von Viren in Risikogruppen
TRBA 464* - Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
TRBA 466* - Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen
TRBA 468* - Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen
TRBA 500* - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
* = Nur aus dem Campusnetz erreichbar