Asbest
Bei Asbest - hier ist damit "Spritzasbest" gemeint - handelt es sich um einen krebserzeugenden Arbeitsstoff, dessen Herstellung und aktive Verwendung in Deutschland seit 1993 verboten ist. Allerdings gibt es an der Universität insbesondere im Zentralbereich Neuenheimer Feld (INF 305-368) eine Reihe von Arbeitsbereichen, die noch aus der Erstellungszeit mit Asbest oder asbesthaltigen Stäuben kontaminiert sind: die externen Techniktürme, die Zwischenbereiche oberhalb der abgehängten Decken sowie die Elektro- und Rohrpostzentralen. Um in diesen Bereichen Tätigkeiten ohne Gesundheitsgefährdung durch Asbest durchführen zu können, wurden die nachfolgenden Handlungs- und Betriebsanweisungen erstellt.
Betriebsanweisungen
- Nr. 1: Externe Techniktürme
- Nr. 2: Elektro- und Rohrpostverteilungen
- Nr. 3: Abgehängte Decken
- Nr. 5: Wartungen und Kontrollen (max. 15 Minuten)
Handlungsanweisungen
- Nr. 1: Externe Techniktürme
- Nr. 2: Elektro- und Rohrpostverteilungen
- Nr. 3: Abgehängte Decken
- Nr. 5: Wartungen und Kontrollen (max. 15 Minuten)
Die scheinbar fehlenden Anweisungen Nr. 4 sind zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich und wurden daher zurückgezogen.