Betriebsanweisungen
Betriebsanweisung (BA) ist nur der Oberbegriff über eine ganze Reihe verschiedenster Arbeitsanweisungen, die bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (das können sowohl Chemikalien als auch gentechnisch veränderte Organismen sein), komplizierten und/oder gefährlichen Maschinen sowie bei unfallgefährdeten Tätigkeiten einen erprobten und sicheren Arbeitsablauf gewährleisten sollen. Dabei müssen je nach Anwendungsfall sowohl arbeitsbereichs- als auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen angefertigt werden. Die folgenden Betriebsanweisungen wurden zentral erstellt und müssen den jeweiligen speziellen Gegebenheiten (z.B.: besondere Gefahren, Telefonnummern oder Lagerort eines Bindemittels) angepasst werden:
Gruppen-Betriebsanweisungen
Zur Beschreibung der Eigenschaft von Stoffen, deren Gefährlichkeit als nicht zu hoch anzusehen ist, genügt es in der Regel, Stoffgruppen-Betriebsanweisungen (GBA) zu erstellen. Diese GBA müssen mindestens auf der Festplatte des eigenen Computers oder einer allen Beschäftigten zugänglichen Netzwerkfestplatte abgespeichert sein. Sind die GBA jederzeit einsehbar, kann auf ein Ausdrucken verzichtet werden, da die Vorgabe der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird: "...Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung [...] zugänglich gemacht wird. ..."
Es wird dennoch empfohlen, alle an einem Arbeitsplatz benötigten GBA auszudrucken und im Labor-Sicherheitsordner bereit zu halten.
GBA stehen für Stoffe mit folgenden Eigenschaften zur Verfügung:
brandfördernde / oxidierende und gesundheitsschädliche Stoffe |
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Für Stoffe mit höheren Gefahrenpotenzialen (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, tödlich giftig, extrem- oder selbstentzündlich, explosiv) müssen Einzelstoff-Betriebsanweisungen (EBA) erstellt werden, und auch für Stoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften sollten dann EBA erstellt werden, wenn diese Stoffe permanent in größerer Menge in Gebrauch sind! |