Technische Regeln für Gefahrstoffe
Hier finden Sie die am häufigsten gebrauchten rechtlichen Grundlagen (Technische Regeln für Gefahrstoffe oder TRGS) für den Umgang mit Gefahrstoffen:
- TRGS 200 *
: Einstufung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
- TRGS 201 *
: Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang
- TRGS 220 *
: Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
- TRGS 400 *
: Gefährdungsbesurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 401 *
: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
- TRGS 402 *
: Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
- TRGS 420 *
: Verfahrens- u. stoffspezifische Kriterien für die dauerhafte sichere Einhaltung von Luftgrenzwerten (VSK)
- TRGS 510 *
: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 519 *
: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 521 *
: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
- TRGS 522 *
: Raumdesinfektion mit Formaldehyd
- TRGS 525 *
: Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
- TRGS 526 *
: Laboratorien
- TRGS 555 *
: Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 14 GefStoffV
- TRGS 900 *
: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte "
- TRGS 903 *
: Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte
- TRGS 905 *
: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
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