Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitsgeber steht in der Pflicht, die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung mit den daraus folgenden Maßnahmen in angemessener Form zu dokumentieren. Um Ihnen die Durchführung und die Dokumentation zu erleichtern, hat die Abteilung Arbeitssicherheit und Biologische Sicherheit verschiedene Checklisten entwickelt, anhand derer Sie die Gefährdungen aufzeigen und die Dokumentation der Maßnahmen durchführen können. Diese Dokumente können Sie bei uns bekommen.
Folgende Dokumente stehen zur Verfügung:
- Deckblatt
- Information
- Organisationsstruktur
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Gefährdungen
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Laboratorien
- Medizinische Bereiche
- Mechanische Werstätten
- Elektrowerkstätten
- Haustechnik
- Spezifische Gefährdungen für die KTG
- Radioaktive Arbeitsstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Chemische Arbeitsstoffe
- Druckgasflaschen
- Laser
- Leitern und Tritte
- Maßnahmenkatalog
- Aktualisierungsliste
Schreiben Sie uns einfach eine Mail an: sicherheit@zuv.uni-heidelberg.de oder rufen Sie uns unter 12331 an. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl der richtigen Dokumente.