Gefährdungsbeurteilung: Mutterschutz
Seit Januar 2018 muss jeder Arbeitsplatz nach § 10 Mutterschutzgesetz hinsichtlich möglicher Gefährdungen für werdende und stillende Mütter beurteilt werden. Dies ermöglicht es im Falle einer Schwangerschaft mögliche Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und dient als Informationsquelle für alle Mitarbeiterinnen.
Die Beurteilung kann sowohl raum- als auch tätigkeitsbezogen erfolgen und ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz