Gesundheitsgefahr durch Tonerstäube
Aktuelle Publikation
Auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag wurde im Oktober 2020 Stellung zum Thema „Schutz vor ultrafeinen Partikeln durch Druckeremissionen“ bezogen, hier in Auszügen zitiert:
"In der Öffentlichkeit wird alle paar Jahre vereinzelt gemutmaßt, von den Emissionen aus Laserdruckern gingen große Gefahren aus. Bundesbehörden wie beispielweise das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Bundesamt für Materialforschung (BAM) und das Umweltbundesamt (UBA) haben sich intensiv mit der Thematik befasst.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von soliden, wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Emissionen von Laserdrucker, deren Zusam-mensetzung und ihren potenziellen gesundheitlichen Wirkungen. Auch die Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt hat sich regelmäßig mit Forschungsergebnissen zu Emissionen aus Laserdruckern be-fasst. Die letzte Befassung aus dem Jahr 2017 ergab, dass Laserdrucker eine von vielen Quellen für Innenraumluftbelastungen sind. Sie stellen jedoch keine spezifische Gesundheitsgefahr dar.
Diese Einschätzung teilt auch die für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zuständige BAuA. Bei den Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten handelt es sich um komplexe Gemische aus flüchtigen Verbindungen, Flüssigaerosolen und Feststäuben (unter anderem Papierstaub), die generell nur zu einem geringen Anteil Tonerstaub enthalten. Nach Einschätzung der BAuA resultieren aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären. Dabei ist für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Dieser wird an Büroarbeitsplätzen weit (um etwa Faktor 100) unterschritten. Für Innenräume außerhalb von Arbeitsplätzen existieren keine Grenzwerte."
Für den Schutz Beschäftigter vor Feinstaubbelastungen insbesondere durch Laserdrucker an Büroarbeitsplätzen zu schützen wird insbesondere auf folgende Publikationen verwiesen:
"Für die Nutzung von Druckern und Kopieren gelten beispielsweise folgende Hinweise:
- BAuA-Merkblatt „Drucker und Kopierer am Arbeitsplatz“ (www.baua.de/dok/683026)
- Drucker und Kopierer. Sicher bei der Arbeit nutzen Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017. ISBN: 978-3-88261-224-0, Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:praxiskompakt20170427
- https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Stoffinformationen/Tonerstaub.html "
Das Gesamtdokument findet sich unter Antwort der Bundesregierung auf Anfrage zu Druckeremissionen - Drucksache 19/23457 (2020, Link zu PDF-Datei)
Ältere Publikationen
Sichere Laserdrucker und Kopierer
Tonerstäube am Arbeitsplatz
Artikel zum Thema Tonerstäube: Gesundheitsgefahren beim Arbeiten mit Druckern und Kopiergeräten der BAuA