Laboratoriumsordnung 2018
Die Allgemeine Laboratoriumsordnung gilt für alle Einrichtungen der Universität und des Universitätsklinikums Heidelberg, in denen Tätigkeiten mit biologischen oder chemischen Arbeits stoffen stattfinden. Sie trat am 01.10.2018 in Kraft und ersetzte die bis dato geltende Fassung vom 01.09.2005, deren Gültigkeit mit Datum 30.09.2018 endete.
Die Allgemeine Laboratoriumsordnung kann von jeder Einrichtung mit orts- und tätigkeitsbezogenen Hinweisen für Arbeitsplätze oder Arbeitsverfahren an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst bzw. ergänzt werden. Die ergänzenden Regelungen dürfen nicht hinter den Schutzzielen der Allgemeinen Laboratoriumsordnung zurückbleiben und sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Die Allgemeine Laboratoriumsordnung mit ihren Anhängen (soweit erforderlich) und den jeweiligen orts - bzw. tätigkeitsbezogenen Ergänzungen ist allen Beschäftigten und Studierenden in jeder Einrichtung vor Beginn ihrer Arbeit bekannt zu geben und gedruckt oder elektronisch verfügbar zu machen. Beschäftigte und Studierende sind über den Inhalt der Laboratoriumsordnung mündlich zu unterweisen. Beide Personengruppen müssen per Unterschrift bestätigen, dass ihnen die Allgemeine Laboratoriumsordnung bekannt ist, dass sie unterwiesen wurden und die Regelungen beachten werden.
Neben dieser Allgemeinen Laboratoriumsordnung gelten die Vorgaben für „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (DGUV I 213- 850), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) sowie die entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Biostoffe (TRBA). Wesentliche Inhalte diese Normen sind allen Beschäftigten regelmäßig bekanntzumachen (mündliche Unterweisung). Ein Zugriff auf diese Normen sowie zu weiterführenden Informationen findet sich auf dieser Webseite.