Nichtionisierende Strahlung
Bei Nichtionisierender Strahlung handelt es sich um elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren. Dazu gehören die ganze Breite des sichtbaren Lichtes (400 – 780 nm), der Infrarot-Bereich sowie elektromagnetische Felder. Ein immer größer werdendes Anwendungsgebiet sind beispielsweise Laser im sichtbaren und infraroten Spektralbereich.
Wir haben eine Reihe von Verweisen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, am Arbeitsplatz sicher mit Nichtionisierender Strahlung umzugehen:
- NISG* - Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
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OStrV* - Arbeitsschutzverordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung (Ersatz für die "UVV Laserstrahlung"), English version
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TROS - Technische Regeln zu künstlicher Optischer Strahlung
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Messverfahren zur Bewertung inkohärenter optischer Strahlung der BAuA, 2016