Einrichtungen Universitätsrat

Der Hochschulrat der Universität Heidelberg trägt die Bezeichnung „Universitätsrat“. Er besteht aus elf Mitgliedern, die von der Wissenschaftsministerin bestellt werden. Sieben Mitglieder, darunter die/der Vorsitzende, sind universitätsexterne Persönlichkeiten; fünf Mitglieder, darunter die/der stellvertretende Vorsitzende, sind Universitätsmitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder bzw. eine Amtsperiode des Universitätsrats beträgt drei Jahre. Das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Vertreterin / ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums nehmen an den Sitzungen beratend teil.

Der Universitätsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Er kann jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Universitätsrats einholen. 

Aufgaben des Universitätsrats