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DEUTSCHLANDSTIPENDIUMFAQ - Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 24.06.2024).

Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Zu den zentralen Vergabekriterien zählen neben erbrachten Leistungen in Schule oder Studium auch sonstige Kriterien wie ein ehrenamtliches Engagement über einen längeren Zeitraum, besondere persönliche oder familiäre Umstände, eine abgeschlossene Berufsausbildung, freiwillige Praktika und Auszeichnungen/ Preise.

Was gebe ich im Feld „Hochschulsemester“ und „Fachsemester“ an?
Im Feld „Hochschulsemester“ ist die Gesamtzahl der Semester anzugeben, die Sie insgesamt an deutschen (Fach-) Hochschulen verbracht haben (einschließlich dem kommenden Wintersemester). 
Im Feld „Fachsemester“ ist die Gesamtzahl der Semester anzugeben, die Sie insgesamt im beworbenen Studiengang an deutschen (Fach-) Hochschulen verbracht haben (einschließlich dem kommenden Wintersemester). Semesterzeiten abgebrochener Studiengänge oder anderer Fachrichtungen werden hierbei nicht berücksichtigt. 
Handelt es sich bei dem beworbenen Studiengang, um ihr erstes Studium an einer deutschen (Fach-) Hochschule, so ist in den Feldern „Hochschulsemester“ und „Fachsemester“ jeweils 1 anzugeben.

Wie kann meine Darstellung über den bisherigen persönlichen Werdegang aussehen?
Bitte reichen Sie eine Darstellung über den bisherigen persönlichen Werdegang (z.B. in tabellarischer Form) in Papierform ein, der Aufschluss über die Fördereignung gibt.

Wie weise ich meine Leistungen in Schule und Studium nach?
Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (kein Zweitstudium) befinden: 
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 4 „Hochschulzugangsberechtigung“ Ihre Abschlussnote an und reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) die Kopie Ihres Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung in Papierform ein (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.
Bei ausländischen Noten soll zudem, wenn vorliegend, eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem in Papierform eingereicht werden.
(Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein.)
Bitte beachten Sie: Liegt uns bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) keine Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiengangs oder eines Zweitstudiums befinden:
Bitte geben Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich 3 „Vorheriges Studium“ Ihre (vorläufige) Abschlussnote an und reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eine Kopie Ihres Zeugnisses über den ersten Hochschulabschluss in Papierform ein (Datum des Eingangsstempels zählt). 
Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist und reichen Sie die Kopie des entsprechenden Abschlusszeugnisses in Papierform ein. 
Sollte Ihnen das entsprechende Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vorliegen, beachten Sie die nachfolgende Frage: „Wie muss ich vorgehen, wenn mir bis zum Ende der Bewerbungszeitraums meine Abschlussnote noch nicht bekannt ist bzw. mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt?“
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.
Bei ausländischen Noten soll zudem, wenn vorliegend, eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem in Papierform eingereicht werden.
(Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein.)
Bitte beachten Sie: Liegt uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) keine Kopie des Zeugnisses über den relevanten Hochschulabschluss oder ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Hochschulabschluss mit ausgewiesener Abschlussnote in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Studierende aller Fachrichtungen außer Rechtswissenschaft, Human- und Zahnmedizin, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden:
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „alle Studiengänge außer Medizin und Rechtwissenschaften“ aus, geben Sie im nächsten Schritt Ihre Durchschnittsnote an und reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) Ihren Notenspiegel oder Ihr Transcript of Records aktuellen Datums in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt).
Aktualisierte Notenspiegel oder Transcripts of Records können bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) nachgereicht werden (Datum des Eingangsstempels zählt). 
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Liegt uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) kein Notenspiegel oder Transcript of Records in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Studierende der Human- und Zahnmedizin, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Medizin (Humanmedizin, Zahnmedizin)“ aus und reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) die folgenden Leistungsnachweise / Zeugnisse ein (Datum des Eingangsstempels zählt). Liegen einzelne entsprechend Ihres Studienabschnitts einzureichende Leistungsnachweise / Zeugnisse bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) noch nicht vor, müssen diese unverzüglich, aber spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres), in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg), nachgereicht werden (Datum des Eingangsstempels zählt). 

  • Studierende der Humanmedizin
    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. des Semesterrankings (Fakultät Mannheim)

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. Semesterranking (Fakultät Mannheim) und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, einschließlich Ergebnismitteilung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung
    Bitte beachten Sie: Liegen uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) entsprechend Ihres Studienabschnitts die Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise / Zeugnisse nicht vollständig in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

  • Studierende der Zahnmedizin 

    Gemäß der alten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄpprO) vom 26.01.1995 (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021) :
    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde sowie eine Kopie des Zeugnisses über die Zahnärztliche Vorprüfung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Kopien der Zeugnisse der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung sowie Bescheinigungen der klinischen Leistungen
    Bitte beachten Sie: Liegen uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) entsprechend Ihres Studienabschnitts die Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise / Zeugnisse nicht vollständig in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

    Gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021):
    im vorklinischen Studienabschnitt
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik II) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen

    im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts) 
    Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I und Vorklinik II) jeweils einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, und Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung

    im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
    Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen.
    Bitte beachten Sie: Liegen uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) entsprechend Ihres Studienabschnitts die Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise / Zeugnisse nicht vollständig in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Bezüglich der Anerkennung und Umrechnung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt

Studierende der Rechtswissenschaften, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden
Bitte wählen Sie im Online-Bewerbungsformular im Bereich „2.2 Leistungsnachweise“ die Option „Rechtswissenschaft“ aus. Wählen Sie im nächsten Schritt den Punkte-Bereich aus, in dem Ihre Durchschnittspunktzahl liegt, geben Sie ihre Durchschnittspunktzahl an und reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) Ihre Durchschnittsnotenberechnung oder Ihr vollständiges Transcript of Records aktuellen Datums in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt). 
Bitte beachten Sie: Beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg kann i.d.R. eine Durchschnittsnotenberechnung für das Deutschlandstipendium ausgestellt werden. 
Eine aktualisierte Durchschnittsnotenberechnung oder ein aktualisiertes Transcript of Records kann bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg).) nachgereicht werden (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bitte beachten Sie: Liegt uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) keine Durchschnittsnotenberechnung oder kein Transcript of Records in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. 

Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Bezüglich der Anerkennung und Umrechnung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt

Eine Förderung mit einem Deutschlandstipendium ist nicht möglich, wenn lediglich noch der Verbesserungsversuch aussteht. 

Wie muss ich vorgehen, wenn mir bis zum Ende der Bewerbungszeitraums meine Abschlussnote noch nicht bekannt ist bzw. mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt? 
Bitte geben Sie bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) im Online-Bewerbungsformular im Bereich 3 „Vorheriges abgeschlossenes Studium“ Ihre (vorläufige) Abschlussnote bzw. Ihre aktuelle Durchschnittsnote an und reichen Sie den entsprechenden Notenspiegel oder Transcript of Records mit ausgewiesener Durchschnittsnote in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bitte reichen Sie dann unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) eine Kopie Ihres Zeugnisses über den relevanten Hochschulabschluss oder, ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Hochschulabschluss mit ausgewiesener Abschlussnote, in Papierform nach (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bitte setzen Sie sich bei Verzögerungen unverzüglich mit uns in Verbindung.
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.
Bei ausländischen Noten soll zudem, wenn vorliegend, eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem in Papierform eingereicht werden.
(Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ s.u. selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein.) 
Bitte beachten Sie: Liegt uns bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) keine Kopie des Zeugnisses über den ersten bzw. relevanten Hochschulabschluss oder ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Hochschulabschluss mit ausgewiesener Abschlussnote in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Was gilt es bei ausländischen Nachweisen und Zeugnissen zu beachten? 
Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtliche Übersetzung von einem:einer vereidigte:n Fachübersetzer:in in die deutsche oder englische Sprache in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg) eingereicht werden (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bei ausländischen Noten soll zudem, wenn vorliegend, eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg), eingereicht werden.
(Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ s.u. selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein.)
Bezüglich der Anerkennung und Umrechnung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie: Fehlt eine Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache oder ist diese nicht von einem:einer vereidigte:n Fachübersetzer:in erstellt worden, können entsprechende Angaben im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Welchen Notendurchschnitt sollte ich für eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium haben?
Neben der Leistung im Studium oder in der Schule werden bei der Vergabe von Deutschlandstipendien in der Gesamtbetrachtung weitere Kriterien wie z.B. ehrenamtliches Engagement, freiwillige Praktika, Auszeichnungen und Preise, eine Berufsausbildung oder persönliche und familiäre Umstände berücksichtigt. Die Zahl der neu zu vergebenden Stipendien hängt zudem von den Förderzusagen, der Anzahl der Weitergeförderten sowie den weiteren Bewerber:innen im jeweiligen Fachbereich oder in der Gruppe der Studienanfänger:innen ab. Beachten Sie die nachfolgende Frage: "Wie viele Stipendien können zum Wintersemester 2024 | 2025 voraussichtlich vergeben werden?". Daher können wir leider keinen allgemeingültigen Notendurchschnitt nennen, der für eine Bewerbung mindestens erforderlich ist.

Wie viele Stipendien können zum Wintersemester 2024 | 2025 voraussichtlich vergeben werden?
In den vergangenen Jahren konnten durchschnittlich 150 Deutschlandstipendien pro Förderrunde vergeben werden.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Anhaltspunkt über die Verteilung der Stipendien zum kommenden Wintersemester und dient lediglich der Orientierung. Änderungen sind vorbehalten.

Tabelle

Fakultät/FachbereichAnzahl Stipendien (vorläufig)
Fakultät/FachbereichAnzahl Stipendien (vorläufig)

Fakultät für Biowissenschaften

  • davon an das Fach Molecular Biosciences gebunden
  • davon an das Fach Biochemie gebunden

  9

  4

  1

Fakultät für Chemie und Geowissenschaften

  • davon an das Fach Chemie gebunden

  9

  5

Fakultät für Ingenieurwissenschaften

  • davon an das Fach Pharmazie gebunden
  • davon an das Fach Molekulare Biotechnologie gebunden

  7

  3

  2

Juristische Fakultät
13

Fakultät für Mathematik und Informatik

  • davon an das Fach Informatik | Data and Computer Science gebunden
  • davon an das Fach Mathematik gebunden

  9

  3

  2

Medizinische Fakultät Heidelberg
12
Medizinische Fakultät Mannheim
  7
Neuphilologische Fakultät
  9
Philosophische Fakultät
  8
Fakultät für Physik und Astronomie
  8
Theologische Fakultät
  0

Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften

  • davon an das Studienfach Psychologie gebunden
  9
  4

Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

  • davon an das Fach Economics gebunden
15
  4

Lehramtsstudiengänge

  • davon MINT-Lehramt
12
  6

Was soll im Bereich 7 „Darstellung der Motivation“ im Online-Bewerbungsformular dargelegt werden und kann noch ein zusätzliches Motivationsschreiben in Papierform eingereicht werden?
Im Online-Bewerbungsformular muss die Motivation für den Erhalt eines Deutschlandstipendiums dargelegt werden. Hierin ist zu begründen, weshalb die erbrachten Leistungen vor dem persönlichen und familiären Hintergrund hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Der Umfang ist auf 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt. Ein zusätzlich in Papierform eingereichtes Motivationsschreiben bleibt im Auswahlverfahren unberücksichtigt.

Können Empfehlungsschreiben eingereicht werden?
Empfehlungsschreiben, die explizit für Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erstellt wurden, können während des Bewerbungszeitraums entweder zusammen mit den Bewerbungsunterlagen oder auch separat z.B. direkt von dem:der Ersteller:in bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg), eingereicht werden (Datum des Eingangsstempels zählt). Eine Einreichung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Empfehlungsschreiben nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).  

Was gilt es bei dem Punkt „ehrenamtliches Engagement“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden ehrenamtliche Engagements berücksichtigt, wenn diese in einem gesellschaftlichen, sozialen, hochschulpolitischen oder politischen Kontext ausgeübt wurden/werden und mindestens sechs Monate angedauert haben. Bereits abgeschlossene Engagements werden zudem nur dann gewertet, wenn das Ende des Engagements nicht länger als ein Jahr zu Beginn des Bewerbungszeitraums (i.d.R. 15. Juli eines Jahres) zurückliegt. Bei noch andauernden Engagements wird nur der nachgewiesene Zeitraum bis maximal zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) berücksichtigt.
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Im Feld „Kurzbeschreibung“ sollte der jeweilige Verein, die jeweilige Organisation, Initiative oder das jeweilige Projekt genannt sowie die Tätigkeit kurz beschrieben werden. 
Reichen Sie zudem einen schriftlichen Nachweis bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt). Der Nachweis muss Angaben zu Ihrer Person enthalten und eine zeitliche sowie inhaltliche Einordnung ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu einem Engagement nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht). 

Hinweis: Reine Mitgliedschaften z.B. in einer Partei ohne Ausübung einer besonderen Funktion werden nicht berücksichtigt.  

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument oder dessen Kopie eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Was gilt es bei dem Punkt „Auszeichnungen / Preise“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise und Auszeichnungen berücksichtigt, wenn diese zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (i.d.R. 15. Juli eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen und auf Landes-, Bundesebene oder auf internationaler Ebene verliehen wurden.
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und geben Sie dabei jede Auszeichnung bzw. jeden Preis einzeln (z.B. pro Runde) an. 
Reichen Sie zudem einen schriftlichen Nachweis bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt). Der Nachweis muss Angaben zu Ihrer Person enthalten und eine zeitliche sowie inhaltliche Einordnung ermöglichen. 
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu Auszeichnungen und Preise nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Hinweis: Als Auszeichnungen / Preise gelten auch Wettbewerbsteilnahmen ab Landesebene mit Platzierungen und/oder einer Qualifizierung für eine nachfolgende Wettbewerbsrunde. Preise auf regionaler Ebene wie z.B. Auszeichnungen, die auf Vorschlag der Schulleitung verliehen wurden, und Stipendien werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Was gilt es bei dem Punkt „freiwilliges Praktikum“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden freiwillige Praktika nur dann berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen (Vollzeitäquivalent) angedauert haben und zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (i.d.R. 15. Juli eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen
Füllen Sie im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Im Feld „Kurzbeschreibung“ sollte die jeweilige Praktikumsstelle genannt sowie die Tätigkeit kurz beschrieben werden.
Reichen Sie zudem einen schriftlichen Nachweis bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei der der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein (Datum des Eingangsstempels zählt). Der Nachweis muss Angaben zu Ihrer Person enthalten und eine zeitliche sowie inhaltliche Einordnung ermöglichen. Idealerweise geht daraus auch die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Gesamtdauer des Praktikums hervor.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu freiwilligen Praktika nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Hinweis: Pflichtpraktika, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder während der Schulzeit vorgeschrieben sind, können hier nicht angegeben werden. 

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Wie gebe ich eine HIWI-Tätigkeit/Werksstudententätigkeit oder Nebenjob während der Schulzeit an?
HIWI-Tätigkeiten/Werksstudententätigkeiten sowie ein Nebenjob während der Schulzeit können als studien- und schulbegleitende Erwerbstätigkeit im Bereich 6 „Persönliche und familiäre Umstände“ angegeben werden. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe in diesem Bereich im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei uns eingegangen ist. Der Nachweis muss Angaben zu Ihrer Person enthalten und eine zeitliche sowie inhaltliche Einordnung ermöglichen. 
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu studien- bzw. schulbegleitenden Erwerbstätigkeiten nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Was gilt es bei dem Punkt  „Berufsausbildung“ zu beachten?
Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung handelt.
Bitte beachten Sie bei der Angabe im Online-Bewerbungsformular, dass alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der vollständigen und richtigen Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei uns eingegangen ist. Der Nachweis muss Angaben zu Ihrer Person enthalten und eine zeitliche sowie inhaltliche Einordnung ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu einer Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Wie weise ich einen nichtakademischen Hintergrund nach?
Als Nachweis genügt ein formloses, aber von beiden Elternteilen eigenhändig unterschriebenes Bestätigungsschreiben über den nichtakademischen Hintergrund des:der Bewerber:in mit Angabe des jeweils höchsten Ausbildungsgrades und des jeweils ausgeübten Berufes beider Elternteilt.
Falls nur noch Kontakt zu einem Elternteil besteht, muss neben der Bestätigung über den nichtakademischen Hintergrund und der Angabe des jeweils höchsten Ausbildungsgrades und jeweils ausgebüten Berufes beider Elternteile zusätzlich auf den nicht bestehende Kontakt eingegangen werden. Zudem ist in diesem Fall die Unterschrift des einen Elternteil, der den nichtakademischen Hintergrund bestätigt ausreichend. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform eingegangen ist. 
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu einem nichtakademischen Hintergrund nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Was gilt es bei einem „Migrationshintergrund“ zu beachten und wie weise ich diesen nach?
Ein „Migrationshintergrund“ liegt vor, wenn der:die Bewerber:in selbst oder mindestens ein Elternteil aus dem Ausland stammt. Dies kann z.B. mit der Kopie einer Geburtsurkunde, eines Ausweises oder eines Reisepasses nachgewiesen werden. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform eingegangen ist.

Bei Vorliegen einer persönlichen Fluchterfahrung kann der:die Bewerber:in zusätzlich einen Nachweis einreichen z.B. Dokument, welches den Status als anerkannter Flüchtling belegt. Eine Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist nur möglich, wenn neben der Angabe „Migrationshintergrund“ im Online-Bewerbungsformular ein entsprechender Nachweis spätestens bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform eingegangen ist. 

Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) eingegangene Nachweise zu einem Migrationshintergrund und ggf. einer persönlichen Fluchterfahrung nicht berücksichtigt werden können (die Nachreichfrist gilt hierfür nicht).

Bei ausländischen Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zur Kopie des Originaldokuments eine amtliche Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.

Können/Müssen fehlende Unterlagen nach Ende der Bewerbungszeitraums nachgereicht werden?

Folgende Unterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) nicht vorliegen, müssen unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform bei uns eingegangen sein:

Von allen Studierenden sämtlicher Fachrichtung

  • Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung (WiSe 2024 | 2025)
  • Ggf. Zulassungsbescheid (WiSe 2024 | 2025)

Von Studierenden, die sich im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiengangs oder Zweitstudiums befinden:

  • Zeugnis über den ersten bzw. den für den Studiengang, für den die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt, relevanten Hochschulabschluss

Von Studierenden der Humanmedizin:

  • Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (einschließlich Ergebnismitteilung)

Von Studierende der Zahnmedizin (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021):

  • Zeugnis über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung
  • Zeugnis der Zahnärztlichen Vorprüfung
  • Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK)
  • Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik
  • Phantomkurs II der Zahnersatzkunde

Von Studierenden der Zahnmedizin (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021):

  • Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung
  • Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung 

Folgende Unterlagen können bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform nachgereicht werden:

Von allen Studierenden sämtlicher Fachrichtung

  • aktualisierte Leistungsnachweise

Wie müssen die schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Bitte beachten Sie beim Versand bzw. bei der Ein- und Nachreichung der Bewerbungsunterlagen, dass diese fristgerecht bis spätestens zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstr. 2 | 69117 Heidelberg) eingehen müssen (Datum des Eingangsstempels zählt). Bitte lassen Sie uns die Unterlagen in einem verschlossenen und mit der vollständigen Adresse versehenen Briefumschlag zukommen. Die Unterlagen im Umschlag bitten wir lediglich mit einer Briefklammer zu fixieren und um den Abgleich mit den online gemachten Angaben zu vereinfachen, die Nachweise für Auszeichnungen und Preise, ehrenamtliche Engagements und Praktika oben rechts zu kennzeichnen (z.B. Preise und Auszeichnungen: A1, A2, A3…| Praktika: P1, P2, P3… | Ehrenamtliche Engagements: E1, E2, E3). Zudem empfehlen wir eine gesonderte Aufstellung der eingereichten Unterlagen beizufügen.

Bei der oben genannten Adresse handelt es sich um unsere Postanschrift. Hier können die Bewerbungsunterlagen während des Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) sowie die Nachreichungen bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) direkt bei der Poststelle während der Öffnungszeiten (Mo-Do 7:00 – 15:00 Uhr und Fr 7:00 – 14:00 Uhr) eingereicht oder außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten eingeworfen werden.

Ich schließe gerade mein Hochschulstudium ab und plane im Anschluss ein Zweitstudium/ einen Masterstudiengang an der Universität Heidelberg zum kommenden Wintersemester aufzunehmen. Kann ich mich dennoch für die aktuelle Bewerberrunde in Heidelberg bewerben?
Sie können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie beabsichtigen, zum kommenden Wintersemester ein Studium an der Universität Heidelberg aufzunehmen. Sollte Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Stipendienbewerbung Ihr Zeugnis über den ersten bzw. relevanten Hochschulabschluss noch nicht vorliegen, reichen Sie die Kopie des Zeugnisses unverzüglich, aber spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform ein (Datum des Eingangsstempels zählt).
Sollte es Ihnen aus Gründen, die nicht in Ihrer Verantwortung liegen, bis zum Ende der Nachreichfrist nicht möglich sein, Ihr Zeugnis über den ersten bzw. relevanten Hochschulabschluss einzureichen, so reichen Sie bitte eine Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote in Papierform ein. 
Bitte setzen Sie sich bei Verzögerungen mit uns in Verbindung. Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist und reichen Sie das entsprechende Zeugnis in Kopie ein.
Bitte beachten Sie: Liegt uns keine Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss oder ersatzweise eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Studienabschluss inkl. Abschlussnote bis zum Ende der Nachreichfrist (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) in Papierform vor, so führt dies zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Ich befinde mich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester meines Studiengangs und kann daher noch keine oder nur wenige Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Was gebe ich an?
Bei Studierenden im 1. und 2. Fachsemester (im kommenden Wintersemester) ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung relevant. Sollten Sie bereits ein Studium absolviert haben bzw. dieses bis zum kommenden Wintersemester abschließen, so ist die Abschlussnote dieses Studiums ausschlaggebend.
Sollten Sie mehrere Hochschulabschlüsse bis zum kommenden Wintersemester absolviert haben, geben Sie bitte den Hochschulabschluss an, der für das Studienfach, für welches Sie sich um ein Deutschlandstipendium bewerben, relevant ist.

Ich befinde mich im nächsten Semester im Praxis-/Urlaubs-/Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?
Bewerbungen um ein Deutschlandstipendium sind möglich. Sind Sie während der Zeit an der Universität Heidelberg beurlaubt, dann wird die Auszahlung des Stipendiums ausgesetzt und der Bewilligungszeitraum bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung angepasst. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (z.B. in der Prüfungsordnung geregelte Forschungsaufenthalte oder Praktika, sowie ein fachbezogenes Auslandsstudium) kann das Stipendium auch während dieser Zeit ausgezahlt werden.

Ich bin in zwei Studiengängen eingeschrieben. Mit welchem Studiengang muss ich mich bewerben?
Bewerbungen um ein Deutschlandstipendium müssen in einem Hauptfach erfolgen, das mindestens zu 50 Prozent studiert wird. Wenn Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind, ist eine Mehrfachbewerbung (für mehrere Fächer) um ein Deutschlandstipendium nicht möglich. Bitte treffen Sie eine Entscheidung für welchen Studiengang Sie sich bewerben. 

Bis wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind innerhalb des auf der Webseite ausgeschriebenen Bewerbungszeitraums möglich. Dieser findet gemäß Satzung in der Regel vom 15. Juli bis zum 31. August eines Jahres statt. Aus wichtigem Grund, insbesondere wenn keine oder nicht genügende Stipendienmittel zur Verfügung stehen oder bei Verzögerung des Studienbetriebs, kann der Bewerbungszeitraum verschoben werden. Während der Bewerbungsphase wird auf der Webseite zum Stipendienprogramm das Online-Bewerbungsportal freigeschaltet. Bitte registrieren Sie sich und füllen anschließend das Bewerbungsformular aus. Das Bewerbungsformular muss bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) abgesendet werden. Der unterschriebene Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium und die geforderten Unterlagen und Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31.  August eines Jahres) bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) in Papierform eingegangen sein (Datum des Eingangsstempels zählt).
Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, wenn z.B. die Bewerbung nicht bis spätestens zum Ende der Bewerbungszeitraums (i.d.R. 31. August eines Jahres) online abgesendet wurde, wenn die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die formellen Voraussetzungen erfüllen oder erst nach Ende der Bewerbungszeitraums ( i.d.R. 31. August eines Jahres) in Papierform eingegangen sind. 

Wo müssen die Bewerbungsunterlagen in Papierform hingeschickt werden?
Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg

Bei der oben genannten Adresse handelt es sich um unsere Postanschrift. Hier können die Bewerbungsunterlagen während des Bewerbungszeitraums sowie die Nachreichungen bis zum Ende der Nachreichfrist* (i.d.R. 15. Oktober eines Jahres) auch direkt bei der Poststelle während der Öffnungszeiten (Mo-Do 7:00 – 15:00 Uhr und Fr 7:00 – 14:00 Uhr) eingereicht oder außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten eingeworfen werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen und mit der oben genannten Adresse versehenen Briefumschlag ein (Datum des Eingangsstempels zählt).

Innerhalb der Nachreichfrist können nur bestimmte Dokumente z.B. zum Studierendenstatus (z.B. Studienbescheinigung) und zur Studienleistung (z.B. Zeugnis über den Hochschulabschluss, aktualisiertes Transcript of Records) nachgereicht werden. Eine detaillierte Übersicht zu nachreichbaren Unterlagen können Sie der Antwort auf die Frage „Können fehlende Unterlagen nach Ende der Bewerbungszeitraums nachgereicht werden?