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Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind vom 15. Juli bis zum 31. August 2024 möglich

Ab dem 15. Juli 2024 finden Sie hier auf der rechten Seite den Link zum Online-Bewerbungsportal.

Das Deutschlandstipendium wird einmal jährlich zum Wintersemester an der Universität Heidelberg an besonders leistungsstarke und engagierte Studierende vergeben. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gilt es bestimmte Formalitäten und Fristen zu beachten, über die wir Sie gerne auf dieser Seite informieren möchten.

WER KANN SICH UM EIN DEUTSCHLANDSTIPENDIUM BEWERBEN?

Um ein Deutschlandstipendium bewerben können sich:

  • Studienanfänger:innen, die zum Wintersemester ein Studium an der Universität Heidelberg aufnehmen möchten,
  • Studierende, die zum Wintersemester in einem höheren Semester an die Universität Heidelberg wechseln oder einen Masterstudiengang beginnen möchten,
  • eingeschriebene Studierende der Universität Heidelberg (ausgenommen Kurzzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende des Vorsemesterkurses Deutsch sowie Studierende, die im Studienkolleg eingeschrieben sind).

Studierende und Studienanfänger:innen des Studiengangs Medizinische Informatik müssen sich an der Hochschule Heilbronn um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Gut zu wissen: Sie haben noch keine Zusage für einen Studienplatz an der Universität Heidelberg zum kommenden Wintersemester erhalten oder werden sich erst später einschreiben? Dies ist kein Problem, denn die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ist bereits vor Erhalt der Studienplatzzusage oder vor der Einschreibung im Studiengang möglich.

Bitte beachten Sie: Ihre Bewerbung um ein Deutschlandstipendium ist keine Bewerbung um einen Studienplatz. Bitte bewerben Sie sich daher unbedingt zusätzlich um einen Studienplatz an der Universität Heidelberg.

Hinweis: Im Fall einer Bewilligung kann ein Deutschlandstipendium nicht gewährt werden, wenn Sie gleichzeitig eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten und die Fördersumme einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro oder mehr beträgt. Eine anderweitige Förderung in Höhe der genannten Fördersumme schließt eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium zwar nicht aus, im Falle einer Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen Sie sich aber für eine von beiden Förderungen entscheiden. Der Erhalt von BAföG-Leistungen ist einkommensabhängig und mit dem Deutschlandstipendium vereinbar.

SO BEWERBE ICH MICH RICHTIG

Die Bewerbung muss sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form (Papierform) bis spätestens 31. August 2024 erfolgen. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 15. Juli bis 31. August 2024 über einen Link auf dieser Seite erreichbar. Die Bewerbung erfolgt für den Förderzeitraum WiSe 2024 | 2025 – SoSe 2025. Die Angaben zum Studiengang, für den die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt, beziehen sich somit auf das kommende Wintersemester (z.B. Zahl der Fach- und Hochschulsemester zum WiSe 2024 | 2025).
Bitte denken Sie daran, Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 31. August 2024 abzusenden. Zudem muss der unterschriebene Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium (Online-Bewerbungsformular) zusammen mit den unten aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. August 2024 in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) eingegangen sein. Falls Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist für diese Dokumente zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich. In diesem Fall reichen Sie bitte sowohl die Kopie des Originaldokuments als auch die amtlich beglaubigte Übersetzung in Papierform bis zum 31. August 2024 bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) ein.

Bitte beachten Sie bei der Bewerbung folgende Schritte:

  1. Im Online-Bewerbungsportal ab dem 15. Juli 2024 registrieren
  2. Online-Bewerbungsformular ausfüllen und bis spätestens 31. August 2024 online absenden
  3. Online-Bewerbungsformular ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen und Zeugnissen bis zum 31. August 2024 bei der Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg einreichen (Datum des Eingangsstempels zählt)

DIESE BEWERBUNGSUNTERLAGEN SIND NOTWENDIG

Bitte achten Sie darauf, nachstehende Unterlagen unbedingt in Papierform bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) einzureichen:

  • Unterschriebener Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium (Online-Bewerbungsformular)
  • Darstellung über den bisherigen persönlichen Werdegang, der Aufschluss über die Fördereignung gibt (z.B. tabellarischer Lebenslauf)
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden:
    das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiengangs oder eines Zweitstudiums befinden:
    das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss in Kopie. 
    Sollte Ihnen Ihre Abschlussnote bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. August  2024 nicht bekannt sein und/oder Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte einen aktuellen Leistungsnachweis mit ausgewiesener Durchschnittsnote ein. Bitte reichen Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober 2024 (Nachreichfrist) ihr Abschlusszeugnis in Kopie nach bzw. wenn dieses bis dahin nicht vorliegt, eine vorläufige Bescheinigung über den Studienabschluss inkl. Abschlussnote in Kopie (Datum des Eingangsstempels zählt).
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden:
    den Notenspiegel oder das Transcript of Records aktuellen Datums für den Studiengang, für den die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt
    Ausnahmen hiervon gelten für Studierende der folgenden Studiengänge:
    • Humanmedizin
      Vorklinischer Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. des Semesterrankings (Fakultät Mannheim)

      Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. Semesterranking (Fakultät Mannheim) und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung

      Klinischer Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung
       
    • Zahnmedizin (gemäß der alten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄpprO) vom 26.01.1995 (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021))
      Vorklinischer Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde

      Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde sowie eine Kopie des Zeugnisses über die Zahnärztliche Vorprüfung

      Klinischer Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Kopien der Zeugnisse der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung und Bescheinigungen der klinischen Leistungen
       
    • Zahnmedizin (gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021))
      Vorklinischer Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik II) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen

      Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) und (Vorklinik II) jeweils einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung

      Klinischer Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen
  • geeignete Nachweise in Kopie über ehrenamtliche Engagements, freiwillig absolvierte Praktika, eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung, studien- und schulbegleitende Erwerbstätigkeiten, Preise und Auszeichnungen sowie besondere familiäre oder persönliche Umstände, wenn diese im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden sollen
  • eine Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung oder der Zulassungsbescheid für das kommende Wintersemester (WiSe 2024 | 2025).

Bitte beachten Sie: Bei ausländischen Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind, muss zusätzlich zum Originaldokument bzw. dessen Kopie eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache in Papierform eingereicht werden.
Bei ausländischen Noten soll zudem, wenn vorliegend, eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem in Papierform eingereicht werden.
(Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ s.u. selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein.)

WAS GILT ES BEI DER EINREICHUNG DER UNTERLAGEN in Papierform ZU BEACHTEN

Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen in der Zeit vom 15. Juli bis 31. August 2024 bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) in Papierform eingehen (Datum des Eingangsstempels zählt).

Liegen die Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, das Zeugnis der Zahnärztlichen Vorprüfung, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung oder die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik oder den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, so sind diese in Kopie unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober 2024 (Nachreichfrist) bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) in Papierform nachzureichen (Datum des Eingangsstempels zählt).  

Aktualisierte Notenspiegel oder das aktualisierte Transcript of Records können auch bis zum 15. Oktober 2024 (Nachreichfrist) bei der Universität Heidelberg (Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg) nachgereicht (Datum des Eingangsstempels zählt).