Hans-Peter Wild Talent Scholarships Finde Antworten auf deine Fragen rund um die Stipendienbewerbung
Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 30.04.2024).
Allgemeine Informationen
In welchem Turnus werden die Hans-Peter Wild Talent Scholarships vergeben?
Die Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden einmal jährlich zum Wintersemester vergeben.
Wie lange wird das Stipendium bewilligt?
Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester bewilligt. Auf Antrag und nach erfolgreicher Begabungs- und Leistungsprüfung kann der Bewilligungszeitraum jedoch verlängert werden. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die:den Studierende:n bis zum Ende der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang zu fördern.
Ist eine Verlängerung des Förderzeitraums möglich?
Ja, auf Antrag und nach erfolgreicher Begabungs- und Leistungsprüfung kann der Bewilligungszeitraum verlängert werden. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die:den Studierende:n bis zum Ende der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang zu fördern.
Was passiert im Falle eines Urlaubssemesters?
Während einer Beurlaubung vom Studium – etwa aus persönlichen oder familiären Gründen – werden die Stipendienzahlungen grundsätzlich unterbrochen. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird auf Anzeige des:der Stipendiat:in der Bewilligungszeitraum angepasst. Wird die Zahlung des Stipendiums während der Zeit der Beurlaubung unterbrochen, sind während des Beurlaubungszeitraums bereits ausgezahlte Stipendienmittel zurückzuzahlen. Erfolgt hingegen eine Beurlaubung vom Studium für einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (Auslandssemester) oder ein studienbezogenes Praktikum, wird das Stipendium fortgezahlt. In diesem Fall ergibt sich keine Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Sind parallele Studienförderungen möglich?
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 € oder mehr beträgt, kann nicht mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert werden. Bewerber:innen haben jedoch die Möglichkeit, eine bestehende begabungs- und leistungsabhängige Förderung zugunsten des Hans-Peter Wild Talent Scholarships aufzugeben. Während des Bewilligungszeitraums des Hans-Peter Wild Talent Scholarships kann eine befristete anderweitige begabungs- oder leistungsabhängige Förderung in Anspruch genommen werden, wenn eine Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarships erfolgt (dies muss entsprechend vom Stipendiaten bzw. der Stipendiatin angezeigt werden). Während der Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden die Stipendienzahlungen unterbrochen. In diesem Fall ergibt sich keine Verlängerung des Bewilligungszeitraums.
Ist der Erhalt eines Hans-Peter Wild Talent Scholarships mit der Ausübung einer HiWi-Tätigkeit oder einem bezahlten Praktikum an der Universität Heidelberg vereinbar?
Stipendiat:innen sind angehalten, sich auf den Stipendienzweck zu konzentrieren. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nur zulässig, wenn diese die Erreichung des Stipendienzwecks nicht beeinträchtigt. Diese Voraussetzung gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten ein Viertel der monatlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet.
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit an der Universität Heidelberg ist nur zulässig, wenn die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums inhaltlich getrennt sind. D.h. wenn du z.B. im Fach Physik gefördert wirst, kannst du i.d.R. keine HiWi-Stelle im Fachbereich Physik annehmen. Bitte teile uns immer mit, wenn du eine Erwerbstätigkeit aufnehmen willst.
Muss ich das Stipendium nach dem Studium zurückzahlen?
Nein.
Ist der Erhalt des Hans-Peter Wild Talent Scholarship steuerfrei?
Ob das Stipendium nach Maßgabe des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei bezogen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Du bist als Stipendiat:in für die Zahlung von Steuern im In- und Ausland selbst verantwortlich. Bitte wende dich zur Klärung an dein Finanzamt bzw. die zuständige Finanzbehörde. Die Stipendiat:innen stellen die Universität Heidelberg von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
Ich studiere bereits an der Universität Heidelberg. Kann ich mich bewerben?
Für ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship können sich Studienplatzbewerber:innen für das 1. Fachsemester eines MINT-Bachelor- oder MINT-Masterstudiengangs an der Universität Heidelberg bewerben, die noch kein Studium an der Universität Heidelberg abgeschlossen haben oder dieses bis zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. das folgende Wintersemester) abschließen werden.
Damit ist eine Bewerbung für Studierende ausgeschlossen, die sich zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. das folgende Wintersemester) im entsprechenden MINT-Fach im zweiten Fachsemester oder höher befinden oder bis dahin einen Hochschulabschluss an der Universität Heidelberg erworben haben werden.
Eine Ausnahme stellen jedoch Studierende dar, die bereits während ihres gesamten Bachelorstudiengangs mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert wurden.
Ich besuche einen Vorsemesterkurs oder ein Studienkolleg. Kann ich mich bewerben?
Ja, sofern eine Bewerbung um einen Studienplatz im ersten Fachsemester für einen MINT-Bachelor- oder MINT-Masterstudiengang an der Universität Heidelberg für das kommende WiSe erfolgen wird. Eine Förderung während des Vorsemesterkurses oder der Zeit am Studienkolleg ist nicht möglich.
Bitte beachte: Deine Bewerbung für ein Stipendium ist keine Bewerbung für einen Studienplatz. Bitte bewirb dich daher unbedingt zusätzlich für ein Studium an der Universität Heidelberg.
Bewerbungsverfahren
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das hierfür vorgesehene Online-Bewerbungsportal. Während des Bewerbungszeitraums vom 1. Mai bis 15. Juli* wird ein entsprechender Link veröffentlicht, über den sich die Bewerber:innen im Bewerbungsportal registrieren und anschließend mit ihren Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen können.
* Aus wichtigem Grund, z.B. bei Verzögerungen des Studienbetriebs, kann der Bewerbungszeitraum verschoben werden.
Bitte beachte bei der Bewerbung folgende Schritte:
- Registriere dich im Online-Bewerbungsportal innerhalb des Bewerbungszeitraums.
- Fülle das Online-Bewerbungsformular vollständig aus, lade die erforderlichen Nachweise an den dafür vorgesehenen Stellen hoch und sende deine vollständige Bewerbung bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums ab.
In welcher Sprache kann ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen?
Die Bewerbungsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Sollten deine Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abgefasst sein, ist eine amtliche Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Bitte lade stets das Originaldokument sowie die entsprechende amtliche Übersetzung hoch.
Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Die Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden nach Leistung und Begabung vergeben sowie nach dem bisherigen persönlichen Werdegang mit Fokus auf dem MINT-Bereich. Es werden berücksichtigt:
- a) bei Studienplatzbewerber:innen eines MINT-Bachelorstudiengangs:
die Hochschulzugangsberechtigung
b) bei Studienplatzbewerber:innen eines MINT-Masterstudiengangs:
die Note des Hochschulabschlusses, der für das MINT-Masterstudium relevant ist oder, sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, ersatzweise die aktuelle Durchschnittsnote über die bis dahin erbrachten Studienleistungen im entsprechenden ersten Hochschulstudium - abgeschlossene Berufsausbildung im MINT-Bereich
- nationale und internationale Preise und Auszeichnungen im MINT-Bereich
- freiwillige Praktika im MINT-Bereich
sowie -
a) bei Studienplatzbewerber:innen eines MINT-Bachelorstudiengangs:
Teilnahmen an AGs/ freiwilligen Seminaren oder Schülerakademien sowie ein Schülerstudium im MINT-Bereich
b) bei Studienplatzbewerber:innen eines MINT-Masterstudiengangs:
Konferenzteilnahmen, gehaltene Vorträge bzw. Poster-Präsentationen sowie veröffentlichte (Mit-) Publikationen im MINT-BereichDie unter Nr. 3-5 aufgeführten MINT-bezogenen Kriterien werden nur gewertet, wenn diese zu Beginn des Bewerbungszeitraums jeweils nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Bei der Auswahl soll der Stipendienauswahlausschuss nachrangig weitere Faktoren wie den Lebenslauf, die im Online-Bewerbungsformular dargelegte Motivation sowie die eingereichten Empfehlungsschreiben als Teil des Gesamtbildes der jeweiligen Bewerbung berücksichtigen.
Wie weise ich meine Leistungen nach?
a) Du bist Studienplatzbewerber:in eines MINT-Bachelorstudiengangs:
lade dein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesener Abschlussnote hoch.
b) Du bist Studienplatzbewerber:in eines MINT-Masterstudiengangs:
lade dein Zeugnis über den Hochschulabschluss, der für das MINT-Masterstudium relevant ist, mit ausgewiesener Abschlussnote hoch. Liegt dir dieses Zeugnis über den Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vor, lade ersatzweise eine Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote hoch.
Was muss ich machen, wenn mir mein Zeugnis über den Hochschulabschluss, der für das MINT-Masterstudium relevant ist, bis zum Bewerbungsende nicht vorliegt?
Wenn du Studienplatzbewerber:in eines MINT-Masterstudiengangs bist, bewirbst du dich idealerweise mit deinem Zeugnis über den Hochschulabschluss, der für dein MINT-Masterstudium relevant ist. Wenn dir dieses Zeugnis nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegt, lade ersatzweise eine aktuelle Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (mit ausgewiesener Durchschnittsnote) hoch.
Was gilt es bei den einzureichenden Zeugnissen bzw. Nachweisen zu beachten, die nicht in Deutsch oder Englisch abgefasst sind?
Liegen dir einzureichende Zeugnisse und Nachweise im Original in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vor, so musst du neben dem Originaldokument immer auch eine amtliche Übersetzung des entsprechenden Dokuments in englischer oder deutscher Sprache in deiner Bewerbung hochladen. Diese Übersetzung wird i.d.R. durch eine:n vereidigte:n Fachübersetzer:in erstellt. Zudem muss bei ausländischen Noten, eine Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgen. Idealerweise kannst du eine offizielle Umrechnung in deiner Bewerbung hochladen. Liegt dir eine solche offizielle Umrechnung nicht vor, so kannst du deine deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand der Modifizierten bayerischen Formel ermitteln. Bitte lade deine Umrechnung an der entsprechenden Stelle in deiner Bewerbung hoch.
Meine Note ist nicht in das deutsche Notensystem umgerechnet. Was muss ich tun?
Liegt dir keine offizielle Umrechnung vor, so kannst du deine deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand der Modifizierten bayerischen Formel ermitteln und entsprechend in der Bewerbung angeben. Bitte lade deine Umrechnung an der entsprechenden Stelle hoch.
Welchen Notendurchschnitt sollte ich mindestens für eine Bewerbung haben?
Mit den Hans-Peter Wild Talent Scholarships sollen besonders leistungsstarke Studienplatzbewerber:innen gefördert werden, die eine/n herausragende/n, mit überdurchschnittlichem Erfolg bestandene Hochschulzugangsberechtigung bzw. ersten Hochschulabschluss vorweisen können. Da neben den Noten jedoch auch weitere Kriterien (siehe: Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?) für die Auswahl berücksichtigt werden und auch das Bewerberaufkommen hierfür entscheidend ist, kann kein allgemeingültiger Notendurchschnitt genannt werden, der mindestens erforderlich ist.
Was gilt es bei „AGs / freiwillige Seminare / Schülerakademien / Schülerstudium“ zu beachten?
Wenn du Studienplatzbewerber:in eines MINT-Bachelorstudiengangs bist, kannst du Angaben zur Teilnahme an AGs, freiwilligen Seminaren oder Schülerakademien sowie einem Schülerstudium machen; diese werden im Auswahlverfahren nur dann berücksichtigt, wenn ein MINT-Bezug gegeben ist und sie zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise zum 1. Mai eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Fülle im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade an entsprechender Stelle den Nachweis hoch. Der Nachweis muss Angaben zu deiner Person enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen und den MINT-Bezug erkennen lassen.
Was gilt es bei „Konferenzteilnahmen mit gehaltenen / ohne gehaltene Vorträge, Poster-Präsentationen sowie veröffentlichte (Mit-) Publikationen" zu beachten?
Wenn du Studienplatzbewerber:in eines MINT-Masterstudiengangs bist, kannst du Angaben zu Konferenzteilnahmen, gehaltenen Vorträgen, Poster-Präsentationen sowie veröffentlichten (Mit-) Publikationen machen; diese werden im Auswahlverfahren nur dann berücksichtigt, wenn ein MINT-Bezug gegeben ist und sie zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise zum 1. Mai eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Fülle im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade an entsprechender Stelle den Nachweis hoch. Der Nachweis muss Angaben zu deiner Person enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen und den MINT-Bezug erkennen lassen. Mögliche Nachweise sind: für eine Konferenzteilnahme z.B. Teilnahmebestätigung oder Eintrittskarte, für einen Vortrag z.B. Bestätigungsschreiben oder Programmauszug, für eine Poster-Präsentation z.B. Bestätigungsschreiben oder Programmauszug sowie für die Veröffentlichung einer (Mit-) Publikation z.B. Bestätigungsschreiben oder Auszug aus der Publikation mit Abstract.
Was gilt es bei „freiwillige Praktika“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden freiwillige Praktika im MINT-Bereich nur dann berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen (Vollzeitäquivalent) angedauert haben und zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise zum 1. Mai eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Pflichtpraktika, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder während der Schulzeit vorgeschrieben sind, können hier nicht angegeben werden.
Fülle im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Im Feld „Kurzbeschreibung“ ist die jeweilige Praktikumsstelle zu nennen sowie die Tätigkeit kurz zu beschreiben. Lade an der entsprechenden Stelle den Nachweis hoch. Der Nachweis muss Angaben zu deiner Person enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen und den MINT-Bezug erkennen lassen. Idealerweise geht daraus auch die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Gesamtdauer des Praktikums hervor.
Bitte beachte: Beschäftigungsverhältnisse wie studien- bzw. schulbegleitende Erwerbstätigkeiten (z.B. Hiwi-Tätigkeiten, Werkstudententätigkeiten) sowie Festanstellungen über einen längeren Zeitraum können hier nicht angegeben werden bzw. werden bei einer Angabe nicht berücksichtigt.
Was gilt es bei „Berufsausbildung“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren wird eine Berufsausbildung im MINT-Bereich nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im MINT-Bereich handelt.
Fülle im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade an entsprechender Stelle den Nachweis hoch. Der Nachweis muss Angaben zu deiner Person enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen und den MINT-Bezug erkennen lassen.
Was gilt es bei „Preise und Auszeichnungen“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise und Auszeichnungen im MINT-Bereich nur dann berücksichtigt, wenn diese zum Beginn des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise 1. Mai eines Jahres) nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Fülle im Online-Bewerbungsformular alle dazugehörenden Felder vollständig aus und gib dabei jede Auszeichnung bzw. jeden Preis einzeln (z.B. pro Runde) an. Lade an der entsprechenden Stelle den Nachweis hoch. Der Nachweis muss Angaben zu deiner Person enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen und den MINT-Bezug erkennen lassen.
Stipendien im MINT-Bereich können hier ebenfalls angegeben werden. Bei Preisen im Rahmen der Hochschulzugangsberechtigung, welche auf Vorschlag der Schulleitung verliehen wurden, handelt es sich um regionale Preise. Wettbewerbsteilnahmen mit Platzierungen und/oder mit denen eine Qualifizierung für eine nachfolgende Wettbewerbsrunde erfolgt, können hier angegeben werden.
Was gilt es bei den einzureichenden Empfehlungsschreiben zu beachten?
Es müssen mindestens zwei Empfehlungsschreiben von Fachkräften aus dem MINT-Bereich (z.B. Lehrer:innen, Hochschullehrer:innen, Privatdozent:innen, Forschungsgruppenleiter:innen, akademische Mitarbeiter:innen, Dozent:innen im Rahmen eines Schülerstudiums oder einer mehrwöchigen Schülerakademie) eingereicht werden. Entweder du lädst die Schreiben im Bewerbungsformular hoch, oder die MINT-Fachkraft schickt das Empfehlungsschreiben direkt per E-Mail an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de. Bitte beachte, dass mindestens zwei Empfehlungsschreiben spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise 15. Juli eines Jahres) bei uns eingegangen sein müssen. Aus den Schreiben soll hervorgehen, warum du ein:e geeignete:r Kandidat:in für ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bist. Neben der Leistung und Begabung im MINT-Bereich kann auch auf weitere Aspekte wie z.B. besonderes Engagement und Eigeninitiative eingegangen werden.
Der Umfang des Schreibens sollte dabei 3 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Bitte beachte, dass Empfehlungsschreiben von Hochschultutor:innen leider nicht gewertet werden können.
Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
Solange du deine Bewerbung noch nicht online abgesendet hast, kannst du fehlende Unterlagen innerhalb des Bewerbungszeitraums jederzeit hochladen.
Wenn du deine Bewerbung bereits abgesendet hast, ist eine Bearbeitung deiner Bewerbung leider nicht mehr möglich. Solltest du vor dem Ende des Bewerbungszeitraums einen Fehler bemerken oder deine Bewerbung ergänzen wollen, dann wende dich bitte an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de. Sofern noch möglich, schalten wir deine Bewerbung für eine Überarbeitung frei.
Bitte beachte, dass du in diesem Falle deine Bewerbung bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise 15. Juli eines Jahres) erneut absehenden musst, da sie andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.
Nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise am 15. Juli eines Jahres) können keine Unterlagen für das Auswahlverfahren nachgereicht werden.
Was gilt es bei der Darstellung der Motivation zu beachten?
Die Darstellung der Motivation ist Teil des Bewerbungsformulars. Dort stehen dir maximal 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung, um deine Beweggründe für eine Bewerbung darzulegen. Ein darüber hinaus hochgeladenes Motivationsschreiben findet im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
Zum Auswahlverfahren
Wie wird entschieden, wer ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bekommt?
Aus den frist- und formgerechten Bewerbungen wählt der Stipendienauswahlausschuss aus, wer unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien (siehe „Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?“) in die Förderung aufgenommen werden soll. Entscheidend für die Auswahl ist auch das Gesamtbild der Bewerber:innen welches sich durch den Lebenslauf, die im Online-Bewerbungsformular dargelegte Motivation sowie die eingereichten Empfehlungsschreiben ergibt.
Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?
Bitte habe Verständnis, dass wir während des laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens keine Rückmeldungen zum aktuellen Stand geben können. Nach Beendigung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden alle Bewerber:innen über den Ausgang ihrer Bewerbung per E-Mail informiert. Die E-Mails werden voraussichtlich im September versendet.