Hintergrundinformationen und Tipps zur Bewerbung für das 1. Fachsemester

Wir freuen uns, dass Sie an einem Studium an der Universität Heidelberg interessiert sind. Im Folgenden haben wir einige Hintergrundinformationen für Ihre Bewerbung für das 1. Fachsemester für Fächer mit Auswahlverfahren oder Aufnahmeprüfung zusammengestellt.

Diese Seite richtet sich dabei an Bewerber*innen mit deutscher oder EU-/EWR-Staatsbürgerschaft sowie ausländische Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer).

Die eigentliche Onlinebewerbung an der Universität Heidelberg erfolgt über das heiCO-Portal.

Studienfächer mit Auswahlverfahren

In Auswahlverfahren ist die Zahl der Studienplätze durch die Zulassungszahlenverordnung festgesetzt. Einen Überblick über die angebotenen Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden Sie in unserem Studiengangsfinder.

Rechtsgrundlage für das Auswahlverfahren sind die Hochschulzulassungsverordnung und die jeweilige Auswahlsatzung des Faches.

Einige grundlegende Regeln, die Sie bei Auswahlverfahren beachten sollten:

  • Sie können drei Anträge stellen.
  • Die drei zuletzt eingegangenen Anträge werden im Verfahren berücksichtigt.
  • Bei einer Bewerbung für eine Bachelor-Zwei-Fachkombination mit Lehramtsoption muss diese Lehramtsoption im Rahmen der Online-Bewerbung nicht angegeben werden.

Studienfächer mit Aufnahmeprüfung

In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze ausschliesslich nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben.
Die zu berücksichtigenden Kriterien sind in den jeweiligen Satzungen für dieses Verfahren festgelegt. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität.
Sofern Auswahlgespräche oder Tests durchgeführt werden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach den Terminen; die Einladungen werden aufgrund des hohen Bewerberaufkommens kurzfristig verschickt.
Einen Überblick über die angebotenen Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren finden Sie auf unserer Homepage im Studiengangsfinder.

Einige grundlegende Regeln, die Sie bei Aufnahmeprüfungen beachten sollten:

  • An der Aufnahmeprüfung kann insgesamt nur zweimal teilgenommen werden.
     

Abgeleistete Dienste

Abgeleistete Dienste können im Rahmen der Onlinebewerbung angegeben werden. Bitte vergessen Sie nicht, eine Bescheinigung über den Dienst und die Dienstzeit Ihrer Bewerbung beizufügen. Andernfalls kann der Dienst nicht anerkannt werden.

Anerkannt werden folgende Dienste:

  • freiwilliger Wehrdienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Entwicklungsdienst von mindestens zwei Jahren Dauer
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Freiwilliges ökologisches Jahr
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Bitte beachten Sie:  Ein Au-Pair- Aufenthalt oder „Work- and Travel“ wird nicht als Dienst anerkannt.

Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichem Interesse

Bei einer Auswahl nach Ortbindung im öffentlichen Interesse werden Bewerber*innen bevorzugt berücksichtigt, die einem von der Hochschule durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.

Bevorzugte Zulassung

Wenn Sie im Auswahlverfahren eines zulassungsbeschränkten Studienfaches einen Zulassungsbescheid erhalten haben und aufgrund eines Dienstes (freiwilliger Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges ökologisches/soziales Jahr etc.) sich nicht einschreiben konnten, dann können Sie in den zwei darauffolgenden Vergabeverfahren sich um eine bevorzugte Zulassung bewerben.

Wichtig! Bitte fügen Sie der Bewerbung unbedingt sowohl eine Dienstzeitbescheinigung sowie den Zulassungsbescheid der Universität Heidelberg bei. Andernfalls ist eine bevorzugte Zulassung nicht möglich.

Härtefallantrag

Die Universität Heidelberg reserviert bis zu 5 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte. Im Rahmen dieser  Quote  führt  die  Anerkennung  eines  Härtefallantrages  ohne  Berücksichtigung  der Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerber*innen.
Doch nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr muss eine besondere Ausnahmesituation (schwerwiegende gesundheitliche, soziale und familiäre Gründe) vorliegen, dass es bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Der Härtefallantrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Antrag auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte

Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berechtigt Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule. In Deutschland ist die HZB in der Regel das Abitur. Ein Studium mit Fachhochschulreife ist an der Universität Heidelberg nicht möglich. 
Das Schülerzeugnisblatt wird nicht anerkannt.

Sporteingangsprüfung

Bei einer Bewerbung für den Studiengang Sport fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Kopie der Sporteingangsprüfung bzw. Anerkennung bei. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Sport und Sportwissenschaft.
Bewerbungen ohne Sporteingangsprüfung/ Anerkennung nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.

Zweitstudium

Wenn Sie zum Ende der Bewerbungsfrist, d.h. für das Wintersemester bis zum 15. Juli bzw. für das Sommersemester bis zum 15. Januar einen Nachweis über ein abgeschlossenes Studium im Geltungsbereich des Grundgesetzes vorlegen können, sind Sie Zweitstudienbewerber*in.

Bitte fügen Sie der Bewerbung zur Antragsbegründung geeignete Nachweise bei. Zum Zweitstudienantrag gehören folgende wichtige Unterlagen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums
  • Im Falle eines abgeschlossenen Medizinstudiums Kopien der Zeugnisse über die 1. Ärztliche, 2. Ärztliche Prüfung, ggfs. 3. Ärztliche Prüfung
  • Belege und Nachweise über Studienleistungen und anderer Tätigkeiten zur Begründung Ihres „Zweitstudienantrages“
  • eine ausführliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben, zumindest über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit, sowie zum angestrebten Berufsziel, auf einem gesonderten Blatt.

Weitergehende Informationen finden Sie in dem Merkblatt zum Zweitstudium.