Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit Dialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)

Internationale Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen um Zulassung bei der Universität bewerben.

Bitte beachten Sie: In einigen zulassungsbeschränkten Studiengängen wird das Zulassungsverfahren für deutsche Studienbewerber:innen sowie für internationale Bewerber:innen mit EU-/ EWR-Staatsangehörigkeit oder mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung über das Dialogorientierte Serviceverfahren koordiniert. Das Zulassungsverfahren für die Bewerbergruppe der internationalen Studienbewerber:innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wird für alle Studiengänge mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung direkt durch die Universität durchgeführt.

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Verfahrensdetails

Weiterführende Informationen

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der geltenden Hochschulzulassungsverordnung auf Grundlage des geltenden Hochschulzulassungsgesetzes genannten Auswahlkriterien.

Besonderheiten bestimmter Studiengänge

Für die Studienfächer Psychologie, BA 100% , Molekulare Biotechnologie, BA 100%, Biowissenschaften, BA 100%, Biochemie 100% sowie Rechtswissenschaften/Jura, Staatsexamen sind Besonderheiten zu beachten. Bitte wählen Sie dieses Fach in unserem Studiengangsfinder aus und informieren sich dort.

Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.