EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer
Für Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie - muss eine Bewerbung immer bei der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgen. Unterlagen, die an der Universität eingehen, werden nicht gewertet.
Dies gilt auch für Bewerber:innen mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit sowie für internationale Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer:innen).
Verfahrensdetails
Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung erfolgt die Bewerbung immer über hochschulstart.de.
Bitte beachten Sie, dass die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin an der Universität Heidelberg nur zum Wintersemester aufgenommen werden können. Die Bewerbungsfrist bei der Stiftung zur Hochschulzulassung ist für diese Studiengänge der 15. Juli für Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Neuabiturienten), bzw. der 31. Mai für Studienbewerber, die ihre Hochschulzulassung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturienten). Über die einzureichenden Unterlagen informiert die Stiftung für Hochschulzulassung.
Da die folgenden Informationen für Bildungsinländer*innen und EU- oder EWR-Staatsangehörige zu den Verfahrensdetails in wenigen Punkten unterschiedlich sein können, werden diese getrennt dargestellt.
Medizin/Zahnmedizin: EU-/EWR-Staatsangehörige
Medizin/Zahnmedizin: Bildungsinländer:innen
Weiterführende Informationen Medizin/Zahnmedizin
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien.
Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs sowie die weiteren Informationsmaterialien genau durch, bevor Sie sich bewerben.
Links
Informationen zur Landarztquote Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin an Bewerber*innen vergeben werden, wenn diese sich im Anschluss an ihr Studium für einen festgelegten Zeitraum als Landärztin oder Landarzt verpflichten. Mit dieser Maßnahme – der so genannten Landarztquote – möchte die Landesregierung Baden-Württemberg das hausärztliche Versorgungsniveau im ländlichen Raum verbessern.
Bitte beachten Sie ggf. die besonderen Bewerbungsfristen in dieser Quote!
Infotelefon der Medizinischen Fakultäten
Die medizinischen Fakultäten Heidelberg und Mannheim bieten über ein Infotelefon die Möglichkeit einer persönlichen Beratung zum „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ (Medizin und Zahnmedizin), zur Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) (Medizin und Zahnmedizin) und zum Test für medizinische Studiengänge (nur über die Fakultät Heidelberg) an.
Pharmazie: EU-/EWR-Staatsangehörige
Pharmazie: Bildungsinländer:innen
Weiterführende Informationen Pharmazie
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien.
Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs sowie die weiteren Informationsmaterialien genau durch, bevor Sie sich bewerben.
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Außerdem können in einzelnen Studienfächern weitere Qualifikationen verlangt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen in den jeweiligen Studienfächern finden Sie in den fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen.