Quereinstieg: Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Semester
In Fächern grundständiger Studiengänge, in denen eine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester besteht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Für Hochschulortswechsler:innen oder Quereinsteiger:innen unterscheiden sich die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren gegebenenfalls. Auf dieser Seite finden Sie - geordnet nach Bewerbergruppen - alle Informationen für die Bewerbung im Rahmen eines Quereinstiegs. Abhängig von der Bewerbergruppe, der Sie angehören, sind unterschiedliche Informationen und Vorgaben für Sie relevant.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschtes Fach eine Zulassungsbeschränkung im höheren Semester hat.
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EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer:innen
Studienplätze können in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.
Bewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit
Studienplätze können in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.