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I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
2. Professorenbesoldungsreform

Zur St�rkung der Hochschulautonomie wird die belastungs- und leistungsgerechte Professorenbesoldung in der eigenen Zust�ndigkeit der Hochschulen einen wesentlichen Teilbeitrag leisten. In der Universit�t Heidelberg ist die neue Professorenbesoldung funktional mit der Budgetierung im System dezentraler Ressourcendisposition zu verkn�pfen. � So sehr die daraus resultierenden Differenzierungen im Grundsatz zu begr��en sind, so wenig ist in der Realit�t zu erwarten, dass die einzelnen Hochschullehrer in naher Zukunft wirklich leistungs- und belastungsgerecht bezahlt werden. Dem steht die finanzpolitische Kostenneutralit�t des Gesamtprojekts entgegen.

Im Oktober 2003 hat das Finanzministerium den Entwurf f�r das Umsetzungsgesetz auf Landesebene vorgelegt. Wenn auch anzuerkennen ist, dass dieser Entwurf viele Anregungen der Landesrektorenkonferenz aufgegriffen hat, so bleibt dennoch momentan eine gravierende Schw�che: die unterschiedliche Behandlung von Berufungs- und Leistungszulagen. Hier�ber ist die Landesrektorenkonferenz mit den Ministerien im Gespr�ch. Au�erdem hoffen die Hochschulen, dass der Gesamtvergaberahmen in nicht allzu ferner Zeit angehoben wird, um den finanziellen Spielraum zu gewinnen, der n�tig ist, um das neue Besoldungssystem breit und effektiv in den Hochschulen einzuf�hren.

Die Universit�t Heidelberg hofft, nach Inkrafttreten des Gesetzes und Erlass der erforderlichen Ausf�hrungsverordnung die notwendigen Universit�tsregelungen im Sommersemester 2004 treffen zu k�nnen, um allen Beteiligten Zeit zu geben, sich auf die neue Rechtslage ab 1. Januar 2005 einstellen zu k�nnen. Mit den beiden Grundfragen der neuen Professorenbesoldung hat sich das Rektorat schon befasst: Nach welchen Kriterien sollen die Leistungen und Belastungen abgestuft bemessen und in welchen Verfahren den einzelnen Hochschullehrern ihre individuellen Zulagen zugemessen werden? Zu den Bemessungskriterien liegen bereits Modelle vor, so insbesondere von der Universit�t Konstanz, mit denen sich die Gremien der Universit�t Heidelberg z�gig befassen werden, sobald fest abzusehen ist, welche Leitlinien und Eckpunkte der Landesgesetzgeber den Universit�ten sowohl zu den Kriterien als auch zum Verfahren vorgeben wird. Eine besondere Hilfe verspricht sich das Rektorat dabei von der neuen Kanzlerin; sie hatte in G�ttingen zuvor schon einschl�gige Erfahrungen sammeln k�nnen.




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