2. Professorenbesoldungsreform
Zur St�rkung der Hochschulautonomie wird die belastungs- und leistungsgerechte Professorenbesoldung
in der eigenen Zust�ndigkeit der Hochschulen einen wesentlichen
Teilbeitrag leisten. In der Universit�t Heidelberg ist die neue Professorenbesoldung funktional
mit der Budgetierung im System dezentraler Ressourcendisposition zu verkn�pfen.
� So sehr die daraus resultierenden Differenzierungen im Grundsatz zu begr��en
sind, so wenig ist in der Realit�t zu erwarten, dass die einzelnen Hochschullehrer in
naher Zukunft wirklich leistungs- und belastungsgerecht bezahlt werden. Dem steht die
finanzpolitische Kostenneutralit�t des Gesamtprojekts entgegen.
Im Oktober 2003 hat das Finanzministerium den Entwurf f�r das Umsetzungsgesetz auf
Landesebene vorgelegt. Wenn auch anzuerkennen ist, dass dieser Entwurf viele Anregungen
der Landesrektorenkonferenz aufgegriffen hat, so bleibt dennoch momentan
eine gravierende Schw�che: die unterschiedliche Behandlung von Berufungs- und Leistungszulagen.
Hier�ber ist die Landesrektorenkonferenz mit den Ministerien im
Gespr�ch. Au�erdem hoffen die Hochschulen, dass der Gesamtvergaberahmen in nicht
allzu ferner Zeit angehoben wird, um den finanziellen Spielraum zu gewinnen, der n�tig
ist, um das neue Besoldungssystem breit und effektiv in den Hochschulen einzuf�hren.
Die Universit�t Heidelberg hofft, nach Inkrafttreten des Gesetzes und Erlass der erforderlichen
Ausf�hrungsverordnung die notwendigen Universit�tsregelungen im Sommersemester
2004 treffen zu k�nnen, um allen Beteiligten Zeit zu geben, sich auf die neue
Rechtslage ab 1. Januar 2005 einstellen zu k�nnen. Mit den beiden Grundfragen der
neuen Professorenbesoldung hat sich das Rektorat schon befasst: Nach welchen Kriterien
sollen die Leistungen und Belastungen abgestuft bemessen und in welchen Verfahren
den einzelnen Hochschullehrern ihre individuellen Zulagen zugemessen werden? Zu
den Bemessungskriterien liegen bereits Modelle vor, so insbesondere von der Universit�t
Konstanz, mit denen sich die Gremien der Universit�t Heidelberg z�gig befassen werden,
sobald fest abzusehen ist, welche Leitlinien und Eckpunkte der Landesgesetzgeber
den Universit�ten sowohl zu den Kriterien als auch zum Verfahren vorgeben wird. Eine
besondere Hilfe verspricht sich das Rektorat dabei von der neuen Kanzlerin; sie hatte in
G�ttingen zuvor schon einschl�gige Erfahrungen sammeln k�nnen.
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