2. Professorenbesoldungsreform
Zur Stärkung der Hochschulautonomie wird die belastungs- und leistungsgerechte Professorenbesoldung
in der eigenen Zuständigkeit der Hochschulen einen wesentlichen
Teilbeitrag leisten. In der Universität Heidelberg ist die neue Professorenbesoldung funktional
mit der Budgetierung im System dezentraler Ressourcendisposition zu verknüpfen.
– So sehr die daraus resultierenden Differenzierungen im Grundsatz zu begrüßen
sind, so wenig ist in der Realität zu erwarten, dass die einzelnen Hochschullehrer in
naher Zukunft wirklich leistungs- und belastungsgerecht bezahlt werden. Dem steht die
finanzpolitische Kostenneutralität des Gesamtprojekts entgegen.
Im Oktober 2003 hat das Finanzministerium den Entwurf für das Umsetzungsgesetz auf
Landesebene vorgelegt. Wenn auch anzuerkennen ist, dass dieser Entwurf viele Anregungen
der Landesrektorenkonferenz aufgegriffen hat, so bleibt dennoch momentan
eine gravierende Schwäche: die unterschiedliche Behandlung von Berufungs- und Leistungszulagen.
Hierüber ist die Landesrektorenkonferenz mit den Ministerien im
Gespräch. Außerdem hoffen die Hochschulen, dass der Gesamtvergaberahmen in nicht
allzu ferner Zeit angehoben wird, um den finanziellen Spielraum zu gewinnen, der nötig
ist, um das neue Besoldungssystem breit und effektiv in den Hochschulen einzuführen.
Die Universität Heidelberg hofft, nach Inkrafttreten des Gesetzes und Erlass der erforderlichen
Ausführungsverordnung die notwendigen Universitätsregelungen im Sommersemester
2004 treffen zu können, um allen Beteiligten Zeit zu geben, sich auf die neue
Rechtslage ab 1. Januar 2005 einstellen zu können. Mit den beiden Grundfragen der
neuen Professorenbesoldung hat sich das Rektorat schon befasst: Nach welchen Kriterien
sollen die Leistungen und Belastungen abgestuft bemessen und in welchen Verfahren
den einzelnen Hochschullehrern ihre individuellen Zulagen zugemessen werden? Zu
den Bemessungskriterien liegen bereits Modelle vor, so insbesondere von der Universität
Konstanz, mit denen sich die Gremien der Universität Heidelberg zügig befassen werden,
sobald fest abzusehen ist, welche Leitlinien und Eckpunkte der Landesgesetzgeber
den Universitäten sowohl zu den Kriterien als auch zum Verfahren vorgeben wird. Eine
besondere Hilfe verspricht sich das Rektorat dabei von der neuen Kanzlerin; sie hatte in
Göttingen zuvor schon einschlägige Erfahrungen sammeln können.