3. Selbstauswahlrecht der Hochschulen
Zu Beginn des Jahres 2003 traten neue auswahlrechtliche Vorschriften in Kraft. Diese
wurden zum Wintersemester 2003/2004 in 19 F�chern an der Universit�t erstmalig angewendet.
Einige F�cher haben sich in ihrem Auswahlverfahren f�r ein pers�nliches Vorstellungsgespr�ch
und einen Test entschieden. Insbesondere aus der Perspektive dieser
F�cher hat sich der betr�chtliche Aufwand gelohnt: Mit der Auswahl konnten sehr motivierte
und hoch begabte Studierende f�r ein Studium an der Universit�t Heidelberg
gewonnen werden.
Viele F�cher haben ihr Auswahlverfahren bereits nach dem ersten Durchgang evaluiert
und zu seiner Optimierung �nderungen der Satzungen beschlossen. Dabei hat sich
gezeigt, dass bei der Auswahl der besten Studienanf�nger auch der Zeitfaktor eine Rolle
spielt. Um die besten Studierenden f�r ein Studium in Heidelberg zu gewinnen, muss eine
fr�hzeitige Versendung der Zulassungsbescheide an Bewerberinnen und Bewerber auf
den Weg gebracht werden. Die rechtzeitige �bersendung des Zulassungsbescheids sichert
ein gutes Annahmeverhalten bei den Studienpl�tzen. Die Universit�t Heidelberg wird das
Instrumentarium des Selbstauswahlrechts in seiner vollen Breite intensiv mit dem Ziel
nutzen, f�r ihre Forschungs-basierte Lehre die besten Studierenden zu gewinnen.
Von der M�glichkeit, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber f�r den jeweiligen
Studiengang im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahren zu pr�fen, hat die Universit�t
Heidelberg im Wintersemester 2003/2004 noch keinen Gebrauch gemacht. Nach
einer Analyse der Studierendenzahlen in den ersten Semestern haben sich die F�cher
Chemie und Physik dazu entschlossen, zum Sommersemester 2004 ein Eignungsfeststellungsverfahren
durchzuf�hren.
Bei der Umstrukturierung der vorhandenen Magister- und Diplom-Studieng�nge auf
Bachelor- und Master-Studieng�nge kommt dem Selbstauswahlrecht der Hochschulen
nach dem derzeitigen aber auch nach dem geplanten neuen Universit�tsgesetz eine
gro�e Bedeutung zu. Die Universit�ten k�nnen bei der Einf�hrung der Bachelor-Studieng�nge
unabh�ngig von der vorhandenen Ausbildungskapazit�t Eignungsfeststellungsverfahren
einf�hren. Dieses Ermessen der Hochschule kann durch das
Ministerium
f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-W�rttemberg dahingehend reduziert
werden, dass die Genehmigung des neuen Studiengangs von der Einf�hrung eines Eignungsfeststellungsverfahrens
abh�ngig gemacht wird.
Die Selbstauswahl der Hochschulen wird nicht nur durch die Eigenevaluation und durch
das Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber evaluiert, sondern sie wird
auch Gegenstand der Akkreditierung der neuen Studieng�nge sein. Die neuen Strukturvorgaben
der
Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 sehen vor, dass alle neuen Studieng�nge zu akkreditieren sind. (Mit Blick auf den Aufwand, nicht zuletzt den finanziellen,
f�r weit mehr als 1000 Studieng�nge in Deutschland scheint allerdings dazu noch
nicht das letzte Wort gesprochen zu sein.) Die Auswahl der Studierenden in Form von
Zulassungsverfahren soll neben der Kontrolle der Studierbarkeit des Studienganges
�berpr�ft werden.