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I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
3. Selbstauswahlrecht der Hochschulen

Zu Beginn des Jahres 2003 traten neue auswahlrechtliche Vorschriften in Kraft. Diese wurden zum Wintersemester 2003/2004 in 19 F�chern an der Universit�t erstmalig angewendet. Einige F�cher haben sich in ihrem Auswahlverfahren f�r ein pers�nliches Vorstellungsgespr�ch und einen Test entschieden. Insbesondere aus der Perspektive dieser F�cher hat sich der betr�chtliche Aufwand gelohnt: Mit der Auswahl konnten sehr motivierte und hoch begabte Studierende f�r ein Studium an der Universit�t Heidelberg gewonnen werden.

Viele F�cher haben ihr Auswahlverfahren bereits nach dem ersten Durchgang evaluiert und zu seiner Optimierung �nderungen der Satzungen beschlossen. Dabei hat sich gezeigt, dass bei der Auswahl der besten Studienanf�nger auch der Zeitfaktor eine Rolle spielt. Um die besten Studierenden f�r ein Studium in Heidelberg zu gewinnen, muss eine fr�hzeitige Versendung der Zulassungsbescheide an Bewerberinnen und Bewerber auf den Weg gebracht werden. Die rechtzeitige �bersendung des Zulassungsbescheids sichert ein gutes Annahmeverhalten bei den Studienpl�tzen. Die Universit�t Heidelberg wird das Instrumentarium des Selbstauswahlrechts in seiner vollen Breite intensiv mit dem Ziel nutzen, f�r ihre Forschungs-basierte Lehre die besten Studierenden zu gewinnen. Von der M�glichkeit, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber f�r den jeweiligen Studiengang im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahren zu pr�fen, hat die Universit�t Heidelberg im Wintersemester 2003/2004 noch keinen Gebrauch gemacht. Nach einer Analyse der Studierendenzahlen in den ersten Semestern haben sich die F�cher Chemie und Physik dazu entschlossen, zum Sommersemester 2004 ein Eignungsfeststellungsverfahren durchzuf�hren.

Bei der Umstrukturierung der vorhandenen Magister- und Diplom-Studieng�nge auf Bachelor- und Master-Studieng�nge kommt dem Selbstauswahlrecht der Hochschulen nach dem derzeitigen aber auch nach dem geplanten neuen Universit�tsgesetz eine gro�e Bedeutung zu. Die Universit�ten k�nnen bei der Einf�hrung der Bachelor-Studieng�nge unabh�ngig von der vorhandenen Ausbildungskapazit�t Eignungsfeststellungsverfahren einf�hren. Dieses Ermessen der Hochschule kann durch das Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-W�rttemberg dahingehend reduziert werden, dass die Genehmigung des neuen Studiengangs von der Einf�hrung eines Eignungsfeststellungsverfahrens abh�ngig gemacht wird.

Die Selbstauswahl der Hochschulen wird nicht nur durch die Eigenevaluation und durch das Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber evaluiert, sondern sie wird auch Gegenstand der Akkreditierung der neuen Studieng�nge sein. Die neuen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 sehen vor, dass alle neuen Studieng�nge zu akkreditieren sind. (Mit Blick auf den Aufwand, nicht zuletzt den finanziellen, f�r weit mehr als 1000 Studieng�nge in Deutschland scheint allerdings dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein.) Die Auswahl der Studierenden in Form von Zulassungsverfahren soll neben der Kontrolle der Studierbarkeit des Studienganges �berpr�ft werden.

Im Berichtszeitraum hat Baden-W�rttemberg zusammen mit anderen Bundesl�ndern �ber den Bundesrat einen Gesetzantrag zum Selbstauswahlrecht an den Hochschulen eingebracht. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Hochschulzulassung neu zu ordnen. Mit dem Gesetzantrag soll zum einen das Auswahlrecht der Hochschulen gest�rkt und zum anderen den besten Bewerberinnen und Bewerbern erm�glicht werden, die gew�nschte Hochschule selbst auszuw�hlen. Inhalt des Gesetzentwurfes zur �nderung des Hochschulrahmengesetzes ist, die in das Vergabeverfahren der Zentralstelle f�r die Vergabe von Studienpl�tzen (ZVS) einbezogenen Studieng�nge teilweise herauszunehmen und den Universit�ten die M�glichkeit zu er�ffnen, die Studierenden zu einem bestimmten Prozentsatz selbst auszusuchen. Die Bundesregierung hat sich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Eine Neuregelung f�r das Auswahlrecht in den bei der ZVS einbezogenen Studieng�ngen wird es daher vor dem Wintersemester 2005/2006 nach derzeitigen Erkenntnissen nicht geben.




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