3. Selbstauswahlrecht der Hochschulen
Zu Beginn des Jahres 2003 traten neue auswahlrechtliche Vorschriften in Kraft. Diese
wurden zum Wintersemester 2003/2004 in 19 Fächern an der Universität erstmalig angewendet.
Einige Fächer haben sich in ihrem Auswahlverfahren für ein persönliches Vorstellungsgespräch
und einen Test entschieden. Insbesondere aus der Perspektive dieser
Fächer hat sich der beträchtliche Aufwand gelohnt: Mit der Auswahl konnten sehr motivierte
und hoch begabte Studierende für ein Studium an der Universität Heidelberg
gewonnen werden.
Viele Fächer haben ihr Auswahlverfahren bereits nach dem ersten Durchgang evaluiert
und zu seiner Optimierung Änderungen der Satzungen beschlossen. Dabei hat sich
gezeigt, dass bei der Auswahl der besten Studienanfänger auch der Zeitfaktor eine Rolle
spielt. Um die besten Studierenden für ein Studium in Heidelberg zu gewinnen, muss eine
frühzeitige Versendung der Zulassungsbescheide an Bewerberinnen und Bewerber auf
den Weg gebracht werden. Die rechtzeitige Übersendung des Zulassungsbescheids sichert
ein gutes Annahmeverhalten bei den Studienplätzen. Die Universität Heidelberg wird das
Instrumentarium des Selbstauswahlrechts in seiner vollen Breite intensiv mit dem Ziel
nutzen, für ihre Forschungs-basierte Lehre die besten Studierenden zu gewinnen.
Von der Möglichkeit, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den jeweiligen
Studiengang im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahren zu prüfen, hat die Universität
Heidelberg im Wintersemester 2003/2004 noch keinen Gebrauch gemacht. Nach
einer Analyse der Studierendenzahlen in den ersten Semestern haben sich die Fächer
Chemie und Physik dazu entschlossen, zum Sommersemester 2004 ein Eignungsfeststellungsverfahren
durchzuführen.
Bei der Umstrukturierung der vorhandenen Magister- und Diplom-Studiengänge auf
Bachelor- und Master-Studiengänge kommt dem Selbstauswahlrecht der Hochschulen
nach dem derzeitigen aber auch nach dem geplanten neuen Universitätsgesetz eine
große Bedeutung zu. Die Universitäten können bei der Einführung der Bachelor-Studiengänge
unabhängig von der vorhandenen Ausbildungskapazität Eignungsfeststellungsverfahren
einführen. Dieses Ermessen der Hochschule kann durch das Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg dahingehend reduziert
werden, dass die Genehmigung des neuen Studiengangs von der Einführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens
abhängig gemacht wird.
Die Selbstauswahl der Hochschulen wird nicht nur durch die Eigenevaluation und durch
das Annahmeverhalten der Bewerberinnen und Bewerber evaluiert, sondern sie wird
auch Gegenstand der Akkreditierung der neuen Studiengänge sein. Die neuen Strukturvorgaben
der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 sehen vor, dass alle neuen Studiengänge zu akkreditieren sind. (Mit Blick auf den Aufwand, nicht zuletzt den finanziellen,
für weit mehr als 1000 Studiengänge in Deutschland scheint allerdings dazu noch
nicht das letzte Wort gesprochen zu sein.) Die Auswahl der Studierenden in Form von
Zulassungsverfahren soll neben der Kontrolle der Studierbarkeit des Studienganges
überprüft werden.
Im Berichtszeitraum hat
Baden-Württemberg
zusammen mit anderen
Bundesländern über den
Bundesrat einen Gesetzantrag
zum Selbstauswahlrecht
an den Hochschulen
eingebracht. Dieser
Antrag zielt darauf ab,
die Hochschulzulassung
neu zu ordnen. Mit dem
Gesetzantrag soll zum
einen das Auswahlrecht
der Hochschulen gestärkt
und zum anderen den besten Bewerberinnen und Bewerbern ermöglicht werden, die
gewünschte Hochschule selbst auszuwählen. Inhalt des Gesetzentwurfes zur Änderung
des Hochschulrahmengesetzes ist, die in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogenen Studiengänge teilweise herauszunehmen
und den Universitäten die Möglichkeit zu eröffnen, die Studierenden zu einem
bestimmten Prozentsatz selbst auszusuchen. Die Bundesregierung hat sich gegen diesen
Gesetzentwurf ausgesprochen. Eine Neuregelung für das Auswahlrecht in den bei der
ZVS einbezogenen Studiengängen wird es daher vor dem Wintersemester 2005/2006
nach derzeitigen Erkenntnissen nicht geben.