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I. Hochschulpolitische Entwicklungen
 
9. Solidarpakt Medizin

In Anbetracht der Finanzlage des Landes wurde im November 2001 eine Absprache aller Hochschulmedizinstandorte Baden-Württembergs getroffen, für die Klinische Medizin eine Vereinbarung nach dem Muster des mit den Universitäten bestehenden Solidarpaktes zu entwickeln. Damit sollte für die Klinische Medizin eine mittelfristige finanzielle Planungssicherheit erzielt werden.

Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2003 einen Beschluss zur Planungssicherheit für die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg für die Jahre 2004–2006 gefasst. Dieser Beschluss ist für die Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika mit erheblichen Einsparauflagen verbunden. Insgesamt beinhaltet der „Solidarpakt Medizin” für die vier Universitätsklinika in Trägerschaft des Landes Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und die fünf Medizinischen Fakultäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm folgende Elemente:

  • Festlegung der Haushaltsansätze für die Jahre 2004–2006
  • Keine Refinanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen über den Landeszuschuss
  • Stellenkürzungen (jeweils 60 Stellen p. a. je 51.130 € ab 2004 bis 2006)
  • Kürzungen bei den Haushaltsresten (24 Mio. € über drei Jahre)
  • Strukturmaßnahmen (18 Mio. € über drei Jahre)
  • Schutz vor weiteren Einschnitten durch zusätzliche Sparmaßnahmen des Landes

Schülertag der Universität: Workshop in der Medizin

Der Universitätsrat hat die beiden Medizinischen Fakultäten dazu aufgefordert, die Anstrengungen im Zuge des Solidarpaktes miteinander koordiniert aufzunehmen, um im Zuge der notwendigen Einsparungen ein möglichst hohes Maß an Synergien zu gewinnen.

 

Medizinische Fakultät Heidelberg

Die Medizinische Fakultät Heidelberg hat entsprechend ihrer Größe 26 % des im Stellenbereich vorgegebenen Kürzungsvolumens zu tragen, d.h. es müssen bis zum Jahr 2006 jährlich 16 Stellen mit einem Wert von 51.130 € frei gehalten werden.

Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses zur Planungssicherheit ist u.a., dass von den der Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt 18 Mio. € (2004: 3 Mio. €, 2005: 6 Mio. € und 2006: 9 Mio. €) für Strukturmaßnahmen in Forschung und Lehre eingesetzt werden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine Sperrung der Anteile der einzelnen Einrichtungen im Rahmen des Haushaltsvollzuges.

Das Ministerium hat mitgeteilt, diese Mittel insbesondere zur Anschubfinanzierung der Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates einsetzen zu wollen. Da mit der abschließenden Äußerung des Wissenschaftsrates nicht vor Mai 2004 zu rechnen ist, werden die in 2004 gesperrten Mittel voraussichtlich weitestgehend erst in den Jahren 2005 und 2006 gemeinsam mit den in diesen Jahren gesperrten Mitteln für entsprechende Maßnahmen freigegeben.

In den beiden Jahren 2005 und 2006 würden damit insgesamt 18 Mio. € für Strukturmaßnahmen in Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig hat das Ministerium aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Rückfluss der gesperrten Mittel in vollem Umfang besteht.

Die Vorgaben des Solidarpaktes sind bereits im Wirtschaftsplan 2004 der Medizinischen Fakultät Heidelberg abgebildet.

 

Fakultät für Klinische Medizin Mannheim

Die von der Landesregierung beschlossenen Kürzungen und Einsparauflagen stellen auch die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim vor eine große Herausforderung. Insbesondere aufgrund der fehlenden Refinanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen und der Mehrkosten für die VBL-Umlage werden die Budgetrisiken in den nächsten Jahren noch größer werden, die durch weitere Einsparungen über die bereits im „Solidarpakt Medizin” vorgesehenen Kürzungen hinaus kompensiert werden müssen. Insgesamt wird die Fakultät ihren aus dem Landeszuschuss finanzierten Personalbestand um weitere rund 60 Stellen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Dienst reduzieren müssen, wenn es ihr nicht gelingt, die Mindereinnahmen durch zusätzliche Drittmittel auszugleichen.

Durch die im „Solidarpakt Medizin” ebenfalls beschlossenen Kürzungen der Haushaltsreste in den Jahren 2004 – 2006 erwartet die Fakultät Einschnitte im investiven Bereich. Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim sieht sich Haushaltszwängen konfrontiert, die die Disponierbarkeit des Fakultätshaushalts zugunsten von Forschung und Lehre einschränken. Da die Fakultät für Klinische Medizin aufgrund des geringen Landeszuschusses finanziell keinerlei Reserven hat, wird der „Solidarpakt Medizin” die im nationalen Vergleich außerordentlich positive Entwicklung der Fakultät in Forschung und Lehre und den eingeschlagenen Weg der Konzentration der Ressourcen im Hinblick auf mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in Forschung und Lehre beeinträchtigen.




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