9. Solidarpakt Medizin
In Anbetracht der Finanzlage des Landes wurde im November 2001 eine Absprache aller
Hochschulmedizinstandorte Baden-Württembergs getroffen, für die Klinische Medizin
eine Vereinbarung nach dem Muster des mit den Universitäten bestehenden Solidarpaktes
zu entwickeln. Damit sollte für die Klinische Medizin eine mittelfristige finanzielle
Planungssicherheit erzielt werden.
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 21. Oktober
2003 einen Beschluss zur Planungssicherheit für die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg
für die Jahre 2004–2006 gefasst. Dieser Beschluss ist für die Medizinischen
Fakultäten und Universitätsklinika mit erheblichen Einsparauflagen verbunden.
Insgesamt beinhaltet der „Solidarpakt Medizin” für die vier Universitätsklinika in
Trägerschaft des Landes Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und die fünf Medizinischen
Fakultäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm folgende
Elemente:
- Festlegung der Haushaltsansätze für die Jahre 2004–2006
- Keine Refinanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen über den Landeszuschuss
- Stellenkürzungen (jeweils 60 Stellen p. a. je 51.130 € ab 2004 bis 2006)
- Kürzungen bei den Haushaltsresten (24 Mio. € über drei Jahre)
- Strukturmaßnahmen (18 Mio. € über drei Jahre)
- Schutz vor weiteren Einschnitten durch zusätzliche Sparmaßnahmen des Landes
Schülertag der Universität: Workshop in der Medizin
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Der Universitätsrat hat die beiden Medizinischen Fakultäten dazu aufgefordert, die
Anstrengungen im Zuge des Solidarpaktes miteinander koordiniert aufzunehmen, um
im Zuge der notwendigen Einsparungen ein möglichst hohes Maß an Synergien zu
gewinnen.
Medizinische Fakultät Heidelberg
Die Medizinische Fakultät Heidelberg hat entsprechend ihrer Größe 26 % des im Stellenbereich
vorgegebenen Kürzungsvolumens zu tragen, d.h. es müssen bis zum Jahr 2006
jährlich 16 Stellen mit einem Wert von 51.130 € frei gehalten werden.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses zur Planungssicherheit ist u.a., dass von den der
Hochschulmedizin zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in den Jahren 2004 bis
2006 insgesamt 18 Mio. € (2004: 3 Mio. €, 2005: 6 Mio. € und 2006: 9 Mio. €) für Strukturmaßnahmen
in Forschung und Lehre eingesetzt werden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine Sperrung der Anteile der einzelnen Einrichtungen im Rahmen des
Haushaltsvollzuges.
Das Ministerium hat mitgeteilt, diese Mittel insbesondere zur Anschubfinanzierung der
Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates einsetzen zu wollen. Da mit der
abschließenden Äußerung des Wissenschaftsrates nicht vor Mai 2004 zu rechnen ist, werden
die in 2004 gesperrten Mittel voraussichtlich weitestgehend erst in den Jahren 2005
und 2006 gemeinsam mit den in diesen Jahren gesperrten Mitteln für entsprechende
Maßnahmen freigegeben.
In den beiden Jahren 2005 und 2006 würden damit insgesamt 18 Mio. € für Strukturmaßnahmen
in Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig hat das Ministerium aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein
Anspruch auf Rückfluss der gesperrten Mittel in vollem Umfang besteht.
Die Vorgaben des Solidarpaktes sind bereits im Wirtschaftsplan 2004 der Medizinischen
Fakultät Heidelberg abgebildet.
Fakultät für Klinische Medizin Mannheim
Die von der Landesregierung beschlossenen Kürzungen und Einsparauflagen stellen
auch die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim vor eine große Herausforderung. Insbesondere
aufgrund der fehlenden Refinanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen
und der Mehrkosten für die VBL-Umlage werden die Budgetrisiken in den nächsten
Jahren noch größer werden, die durch weitere Einsparungen über die bereits im
„Solidarpakt Medizin” vorgesehenen Kürzungen hinaus kompensiert werden müssen.
Insgesamt wird die Fakultät ihren aus dem Landeszuschuss finanzierten Personalbestand um weitere rund 60 Stellen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen
Dienst reduzieren müssen, wenn es ihr nicht gelingt, die Mindereinnahmen durch
zusätzliche Drittmittel auszugleichen.
Durch die im „Solidarpakt Medizin” ebenfalls beschlossenen Kürzungen der Haushaltsreste
in den Jahren 2004 – 2006 erwartet die Fakultät Einschnitte im investiven Bereich.
Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim sieht sich Haushaltszwängen konfrontiert,
die die Disponierbarkeit des Fakultätshaushalts zugunsten von Forschung und Lehre
einschränken. Da die Fakultät für Klinische Medizin aufgrund des geringen Landeszuschusses
finanziell keinerlei Reserven hat, wird der „Solidarpakt Medizin” die im nationalen
Vergleich außerordentlich positive Entwicklung der Fakultät in Forschung und
Lehre und den eingeschlagenen Weg der Konzentration der Ressourcen im Hinblick auf
mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in Forschung und Lehre beeinträchtigen.