2. Entwicklung des Universitätshaushaltes
Der Haushalt 2003 ist geprägt durch die Änderung der Wirtschaftsführung der Universität.
Im Nachtragshaushalt 2003 wurden die durch die Änderungen in der Wirtschaftsführung
erforderlichen Umstrukturierungen und Mittelumsetzungen realisiert. Danach
werden im Kapitel 1412 nur die Zuführungen und ggf. Verpflichtungsermächtigungen
veranschlagt. Die vorgesehene Mittelverwendung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, der aus dem Erfolgs-, Investitions- und dem Finanzplan besteht (siehe Rechenschaftsbericht
2002/2003).
Im Nachtragshaushalt 2003 der Universität war ein Ausgabevolumen von 374,2 Mio. €
veranschlagt. Darin sind die Zuschüsse an die Medizinische Fakultät Heidelberg, die
Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und das Universitätsklinikum mit 213,5 Mio.
€ enthalten. Die Zuschüsse an die Stiftungen Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Mannheim und Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg sind innerhalb der Titelgruppen
der Medizinischen Fakultäten in Ansatz gebracht.
Im Jahr 2003 hatte die Universität aufgrund des Umlagemodells des MWK und der LRK
(leistungsbezogene Mittelverteilung) folgende Kürzung des Landeszuschusses hinzunehmen:
- Fakultät für Klinische Medizin Mannheim: 264 Ts. €
- Medizinische Fakultät Heidelberg: 193 Ts. €
Eine Sonderzuteilung aus der leistungsbezogenen Mittelverteilung, die per Kassenanschlag
zugewiesen wurde, erhielten:
- Universität (ohne Hochschulmedizin): 63 Ts. €
- Stiftung Zentralinstitut Seelische Gesundheit Mannheim: 149 Ts. €
Nach Abzug der vorgenannten Kürzungen aufgrund der leistungsbezogenen Mittelverteilung
verblieb ein Landeszuschuss von insgesamt: 373,7 Mio. € (davon 213,0 Mio. €
Hochschulmedizin), den das Land Baden Württemberg für die Universität Heidelberg
aufzubringen plante.
Aus den im Staatshaushaltsplan ausgewiesenen Ansätzen waren im Jahr 2003 noch folgende
Einsparungen zu erbringen:
allgemeine Globale Minderausgaben:
- Universität (ohne Hochschulmedizin): 2,3 Mio. €
- Fakultät für Klinische Medizin Mannheim: 0,2 Mio. €
- Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim: 0,4 Mio. €
- Medizinische Fakultät Heidelberg: 3,2 Mio. €
- Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg: 0,2 Mio. €
- Universitätsklinikum Heidelberg: 7,8 Mio. €
Freihalten von nicht besetzten Stellen für kw-Vermerke aus den 70er Jahren in Höhe von
insgesamt 0,1 Mio. €
Abgabe von 21 Personalstellen im Wert von 1,1 Mio. € p. a.
Der Nachweis über die Verwendung der Zuführungen aus dem Landeshaushalt an die
Universität (ohne Hochschulmedizin) erfolgt für das Jahr 2003 erstmals durch den kaufmännischen Jahresabschluss, bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der
Bilanz, den Erläuterungen, dem Anhang und dem Lagebericht.
Im Haushaltsjahr 2003 konnte die Beschaffung von zwei Großgeräten im Gesamtwert
von 0,8 Mio. € aus dem der Universität Heidelberg zustehenden Kontingent in Auftrag
gegeben werden.
Für die Grundausstattung des SFB 623 „Molekulare Katalysatoren“ wurde die Beschaffung
eines Großgerätes in Höhe von 0,4 Mio. € genehmigt. Allerdings musste sich die
Universität an dieser Maßnahme mit 0,1 Mio. € beteiligen.
Ferner hat das Wissenschaftsministerium im Rahmen des HBFG Verfahrens zwei
Anträge zur Beschaffung von EDV-Anlagen im Umfang von 0,5 Mio. € bewilligt.
Aus dem CIP/WAP-Programm erhielt die Universität für insgesamt neun Anträge 1,2 Mio.
€. Diese Zuteilung war aus Mitteln der Universität in Höhe von 0,4 Mio. zu ergänzen.