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IV. Studium, Lehre, Prüfung
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2. Studiengänge nach dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS)
Die an der Universität Heidelberg vorhandenen Magister- und Diplom-Studiengänge
müssen entsprechend der Erklärung der Europäischen Bildungsminister bis spätestens
2010 mit dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS) kompatibel sein. Das bedeutet, dass nicht nur die Studiengänge anders bezeichnet werden und ein erster berufsqualifizierender
Abschluss bereits nach einer kürzeren Studienzeit vorliegt als bei einem
Magister- oder Diplomabschluss, sondern auch, dass das Curriculum überarbeitet werden
muss. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden nicht mehr mit dem Zeitmaß
der Semesterwochenstunde belegt.
Die neue Maßeinheit für die Bewertung von Lehrveranstaltungen
und Prüfungen sind ECTS-Punkte. Die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz
vom 10.10.2003 geben einen Rahmen für die Verteilung von ECTS-Punkten
vor. Danach ist geregelt, dass für einen dreijährigen Bachelor-Studiengang max. 180 Credit-
Punkte vergeben werden können und für einen konsekutiven Bachelor- und Master-
Studiengang insgesamt 300 Credit-Punkte. Für ein Studienjahr sollen also weder für den
Bachelor noch für den Master mehr als 60 Credit-Punkte vergeben werden. Darüber hinaus
ist festgelegt, in welchem Rahmen sich die Vergabe der Credit-Punkte bei den
Abschlussarbeiten bewegt. Für eine Bachelor-Arbeit können zwischen sechs und zwölf
ECTS-Punkte vergeben werden und für eine Master-Arbeit zwischen 15 und 30 ECTSPunkte.
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