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IV.
Studium, Lehre, Pr�fung



1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren

Die zu Begin des Jahres 2003 in Kraft getretenen hochschulrechtlichen Vorschriften haben an der Universit�t zu einer Vielzahl an Auswahlverfahren gef�hrt (s. oben Abschnitt I, 3).

Bis zum Bewerbungsschluss am 15.07.2003 haben sich ca. 4.000 deutsche Bewerber, so genannte �Bildungsinl�nder� und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber aus dem europ�ischen Ausland mit insgesamt fast 5.600 Antr�gen beworben. Davon entfielen allein auf das Fach Rechtswissenschaften 2.115 Antr�ge.

Aufgrund der strengen Auswahlvorschriften und der erheblichen Bindung von Personalressourcen bei der Durchf�hrung der Auswahlverfahren hat sich die Fakult�t f�r Wirtschafts- und Sozialwissenschaften entschieden, in den F�chern Politikwissenschaften und Soziologie den �rtlichen NC aufzuheben. In diesen F�chern waren daher keine Auswahlverfahren durchzuf�hren. Der Wegfall der Zulassungsbeschr�nkung hatte einen gro�en Zustrom von Studierenden zur Folge.

Dar�ber hinaus kam es auch in der Volkswirtschaftslehre zu einem dramatischen Anstieg der Studienanf�ngerzahlen. Die erheblich angestiegene Studierendenzahl machte sich vor allem in der Auslastung der H�rs�le bemerkbar. Zur Entlastung der Fakult�t hat die Universit�t im Eilverfahren einen Zulassungsstopp in den F�chern Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und Soziologie f�r das Sommersemester 2004 beim Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt. Das Ministerium ist dem Antrag in Form der �nderung der Zulassungszahlenverordnung gefolgt. Die Fakult�t hat sich gleichzeitig dazu entschlossen, im Wintersemester 2004/2005 in den genannten F�chern eine �rtliche Zulassungsbeschr�nkung einzuf�hren und die notwendigen Auswahlverfahren durchzuf�hren.




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