1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren
Die zu Begin des Jahres 2003 in Kraft getretenen hochschulrechtlichen Vorschriften haben
an der Universit�t zu einer Vielzahl an Auswahlverfahren gef�hrt (s. oben Abschnitt I, 3).
Bis zum Bewerbungsschluss am 15.07.2003 haben sich ca. 4.000 deutsche Bewerber, so
genannte �Bildungsinl�nder� und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
aus dem europ�ischen Ausland mit insgesamt fast 5.600 Antr�gen beworben. Davon entfielen
allein auf das Fach Rechtswissenschaften 2.115 Antr�ge.
Aufgrund der strengen Auswahlvorschriften und
der erheblichen Bindung von Personalressourcen bei
der Durchf�hrung der Auswahlverfahren hat sich
die Fakult�t f�r Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
entschieden, in den F�chern Politikwissenschaften
und Soziologie den �rtlichen NC aufzuheben. In
diesen F�chern waren daher keine Auswahlverfahren
durchzuf�hren. Der Wegfall der Zulassungsbeschr�nkung
hatte einen gro�en Zustrom von Studierenden
zur Folge.
Dar�ber hinaus kam es auch in der
Volkswirtschaftslehre zu einem dramatischen Anstieg
der Studienanf�ngerzahlen. Die erheblich angestiegene
Studierendenzahl machte sich vor allem in
der Auslastung der H�rs�le bemerkbar. Zur Entlastung
der Fakult�t hat die Universit�t im Eilverfahren
einen Zulassungsstopp in den F�chern Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und
Soziologie f�r das Sommersemester 2004 beim Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung
und Kunst beantragt. Das Ministerium ist dem Antrag in Form der �nderung der Zulassungszahlenverordnung
gefolgt. Die Fakult�t hat sich gleichzeitig dazu entschlossen, im
Wintersemester 2004/2005 in den genannten F�chern eine �rtliche Zulassungsbeschr�nkung
einzuf�hren und die notwendigen Auswahlverfahren durchzuf�hren.
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