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IV.
Studium, Lehre, Prüfung



1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren

Die zu Begin des Jahres 2003 in Kraft getretenen hochschulrechtlichen Vorschriften haben an der Universität zu einer Vielzahl an Auswahlverfahren geführt (s. oben Abschnitt I, 3).

Bis zum Bewerbungsschluss am 15.07.2003 haben sich ca. 4.000 deutsche Bewerber, so genannte „Bildungsinländer“ und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber aus dem europäischen Ausland mit insgesamt fast 5.600 Anträgen beworben. Davon entfielen allein auf das Fach Rechtswissenschaften 2.115 Anträge.

Aufgrund der strengen Auswahlvorschriften und der erheblichen Bindung von Personalressourcen bei der Durchführung der Auswahlverfahren hat sich die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften entschieden, in den Fächern Politikwissenschaften und Soziologie den örtlichen NC aufzuheben. In diesen Fächern waren daher keine Auswahlverfahren durchzuführen. Der Wegfall der Zulassungsbeschränkung hatte einen großen Zustrom von Studierenden zur Folge.

Darüber hinaus kam es auch in der Volkswirtschaftslehre zu einem dramatischen Anstieg der Studienanfängerzahlen. Die erheblich angestiegene Studierendenzahl machte sich vor allem in der Auslastung der Hörsäle bemerkbar. Zur Entlastung der Fakultät hat die Universität im Eilverfahren einen Zulassungsstopp in den Fächern Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und Soziologie für das Sommersemester 2004 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt. Das Ministerium ist dem Antrag in Form der Änderung der Zulassungszahlenverordnung gefolgt. Die Fakultät hat sich gleichzeitig dazu entschlossen, im Wintersemester 2004/2005 in den genannten Fächern eine örtliche Zulassungsbeschränkung einzuführen und die notwendigen Auswahlverfahren durchzuführen.




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