1 Auswahlverfahren und Eignungsfeststellungsverfahren
Die zu Begin des Jahres 2003 in Kraft getretenen hochschulrechtlichen Vorschriften haben
an der Universität zu einer Vielzahl an Auswahlverfahren geführt (s. oben Abschnitt I, 3).
Bis zum Bewerbungsschluss am 15.07.2003 haben sich ca. 4.000 deutsche Bewerber, so
genannte „Bildungsinländer“ und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
aus dem europäischen Ausland mit insgesamt fast 5.600 Anträgen beworben. Davon entfielen
allein auf das Fach Rechtswissenschaften 2.115 Anträge.
Aufgrund der strengen Auswahlvorschriften und
der erheblichen Bindung von Personalressourcen bei
der Durchführung der Auswahlverfahren hat sich
die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
entschieden, in den Fächern Politikwissenschaften
und Soziologie den örtlichen NC aufzuheben. In
diesen Fächern waren daher keine Auswahlverfahren
durchzuführen. Der Wegfall der Zulassungsbeschränkung
hatte einen großen Zustrom von Studierenden
zur Folge.
Darüber hinaus kam es auch in der
Volkswirtschaftslehre zu einem dramatischen Anstieg
der Studienanfängerzahlen. Die erheblich angestiegene
Studierendenzahl machte sich vor allem in
der Auslastung der Hörsäle bemerkbar. Zur Entlastung
der Fakultät hat die Universität im Eilverfahren
einen Zulassungsstopp in den Fächern Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und
Soziologie für das Sommersemester 2004 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst beantragt. Das Ministerium ist dem Antrag in Form der Änderung der Zulassungszahlenverordnung
gefolgt. Die Fakultät hat sich gleichzeitig dazu entschlossen, im
Wintersemester 2004/2005 in den genannten Fächern eine örtliche Zulassungsbeschränkung
einzuführen und die notwendigen Auswahlverfahren durchzuführen.