Promotion

 

Bei allen organisatorischen Fragen zur Promotion (Zulassungsbedingungen, Prüfungsordnung, Bescheinigung zur Einreichung der Dissertationsexemplare beim Dekanat) wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberater (kommissarisch), Prof. Dr. Marcel Krings.

>> Promotionsordnung Neuphilologische und Philosophische Fakultät (Stand: 13.7.2023)

>> Häufig gestellte Fragen zur Promotion Adobe

>> Leitlinien für die Prüfungspraxis in der NDL Adobe

Zulassung zur Promotion

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs an einer Universität voraus, für den eine Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren festgesetzt ist.
Dieser Abschluss soll mindestens mit der Gesamtnote „gut“ erfolgt sein. Für Absolventen von Studiengängen an Fachhochschulen (Musikhochschulen, Kunsthochschulen) gilt eine Gesamtnote von „sehr gut“ und der Besuch eines Kolloquiums, in dem der Nachweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaflticher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolventen/innen.
Ist die Gesamtnote schwächer als „gut“, müssen zwei befürwortende Gutachten von Hochschullehrern der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Promotion ist eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Dissertation und der erfolgreiche Abschluss einer Disputation.
Der Doktorgrad wird erst verliehen, wenn die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist. 3 Exemplare dieser Dissertation müssen der Universität zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist an den Dekan der Neuphilologischen Fakultät zu richten und beim Dekanat der Neuphilologischen Fakultät einzureichen. Die dazu benötigten Vordrucke können entweder dort abgeholt, oder über E-Mail (neuphil-fak@uni-hd.de) erfragt werden.

Antrag auf Annahme als Doktorand/in

Die Annahme als Doktorand/in erfolgt im Dekanat der Neuphilologischen Fakultät (Voßstr. 2, Gebäude 37, 69115 Heidelberg). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweise der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4 der Promotionsordnung (i.d.R. Abschlusszeugnis des vorangegangenen Studiengangs)

  • Konzept der in Aussicht genommenen Dissertation (1-10 Seiten), welches vom Betreuer abgezeichnet wurde

  • Schriftliche Zusage des Betreuers / der Betreuerin der Arbeit

  • Ein kurzer Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs

  • Eine Erklärung über vorangegangene oder laufende Promotionsversuche z.B. mit folgendem Wortlaut:
    „Hiermit erkläre ich, dass ich mich derzeit in keinem laufenden Promotionsverfahren befinde, und auch keine vorausgegangenen Promotionsversuche unternommen habe / an der Universität ... im ... Semester ... zur Promotion angenommen wurde.“

Das Antragsformular für die Annahme als Doktorand/in ist im Sekretariat des Dekanats der Neuphilologischen Fakultät erhältlich.

Latinum als Zulassungsvoraussetzung

Für die Einleitung des Promotionsverfahrens an der Neuphilologischen Fakultät ist in den meisten Fächern der Nachweis des Latinums erforderlich (vgl. auch FAQ, s.o.). Sofern das Reifezeugnis nicht den Nachweis des Latinums enthält, ist der Nachweis über die Ergänzungsprüfung dem Gesuch um Einleitung des Promotionsverfahrens beizufügen.
Ein Antrag auf Erlass des Latinums kann dann gestellt werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin aus einem anderen Kulturkreis kommt, dort nicht die Möglichkeit hatte, das Latinum zu erwerben, und die Kenntnisse einer dem Latein vergleichbaren alten Literatursprache nachweisen kann. Der Antrag ist an den Dekan der Neuphilologischen Fakultät zu richten. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss der Neuphilologischen Fakultät.

Abgabe der Dissertation

Die Dissertation muss zusammen mit dem Formular "Bescheinigung zur Vorlage beim Dekanat" (Download auf der Webseite des Dekanats), das von beiden Gutachtern und der Fachstudienberatung (Dr. Marcel Krings, kommissarisch) zu unterschreiben ist, in drei Exemplaren beim Dekanat eingereicht werden.

Graduiertenförderung

Die Universität vergibt einmal im Jahr Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Über dies gibt es an der Universität Institutionen, die Promovierende mit Informationen und Beratungsangeboten unterstützen. Dazu gehörten die Graduiertenakademie der Universität sowie die Heidelberger Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (HGGS). Für weibliche Doktoranden besteht zudem ein selbst organisiertes Interdisziplinäres Doktorandinnen-Kolloquium.

Heidelberger Graduiertenakademie

Die Teilnahmegebühren für Kurse an der Graduiertenakademie werden auf Antrag erstattet. Hierfür müssen vorgelegt werden:

  • eine Kopie der Teilnahmebescheinigung,

  • ein Nachweis über die Annahme als Doktorand/in an einer Heidelberger Fakultät (Kopie),

  • ein Befürwortungsschreiben der Betreuerin / des Betreuers.

Promotionsstipendien

Praktikumsangebote: Literarische Gesellschaften

Literarische Gesellschaften, Literaturmuseen und literarische Gedenkstätten: Flyer

Letzte Änderung: 22.01.2024
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