Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen erfolgen immer nach dem STOP-Prinzip. Es legt die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten:
Substitution:
Sofern dies möglich ist, müssen biologische Arbeitsstoffe durch solche ersetzt werden, die einer geringeren Risikogruppe angehören.
Technische Schutzmaßnahmen:
Hierzu gehören beispielsweise eine Vermeidung bzw. Reduktion von Bioaerosolen, leicht erreichbare Waschgelegenheiten oder die Einrichtung von leicht zu reinigen und desinfektionsmittelbeständigen Fußböden und Arbeitsflächen.
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
Beispiele hierfür sind die Reduktion der Zeit, in denen die Beschäftigten dem biologischen Arbeitsstoff ausgesetzt sind oder das Festlegen von grundsätzlichen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen oder Reinigung des Arbeitsplatzes.
Persönliche Schutzmaßnahmen:
Erst wenn die oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten oder nicht möglich sind, muss auf Persönliche Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden. Zur Persönlichen Schutzausrüstung zählen beispielsweise Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder Atemschutzmaske.
Je nach Sicherheits- bzw. Schutzstufe sind unterschiedliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese werden für Arbeiten im Labor ausführlich in der TRBA 100 der BAuA erläutert.