Beauftragte des Rektorats Antikorruptionsbeauftragte

Die Antikorruptionsbeauftragte der Universität Heidelberg ist Jasmin Giovane.

Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes, die an der Universität Heidelberg gelebt wird.

Die Antikorruptionsbeauftragte unterstützt dabei, das Problem- und Veranwortungsbewusstsein aller Bediensteten zur Einhaltung regelkonformen Verhaltens nach den Maßstäben der Universität Heidelberg zu stärken. Die damit einhergehende Sensibilisierung für das Thema Korruptionsprävention dient dem persönlichen Schutz der Bediensteten vor unbeabsichtigten Verhaltensweisen, die nach dem Strafgesetzbuch zu strafrechtlichen Folgen führen und zusätzlich seitens des Arbeitgebers/Dienstherren arbeits- und dienstrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bedienstete, die in Bezug auf ihr Amt oder ihre Position und der ihnen übertragenen Befugnisse wirtschaftliche Vorteile für sich oder Dritte erwirken, auf die sie keinen Anspruch haben, gefährden das Vertrauen der Allgemeinheit in ihre Zuverlässigkeit und setzen das Ansehen der gesamten Universität herab.

Zum wesentlichen Grundverständnis der Universität Heidelberg zählt das mit der Einstellung bzw. bei Diensteintritt ausgesprochende Vertrauen in die Redlichkeit in jede einzelne bedienstete Person. Keine Bedienstete, kein Bediensteter und keine sonstige für die Universität Heidelberg tätige Person steht hierbei unter Generalverdacht.

Aufgaben und Kompetenzen der Antikorruptionsbeauftragten:

  • Beratung der Universität, insbesondere der Leitungs- und Führungskräfte, bei der Einhaltung der Compliance-Regelungen
  • Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Korruptionsprävention
  • Neutrale Melde- und Informationsperson der Universität Heidelberg (ohne Medizin) bei Korruptionshinweisen und bei Verstößen gegen die Regelungen der Antikorruptionsrichtlinie

Weitere Informationen

Korruptionsprävention

Die Universität Heidelberg möchte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetzen, mögliche Korruptionssituationen zu erkennen, zu vermeiden und angemessen zu reagieren.

Meldestelle für Hinweisgeber

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird Beschäftigten, die Hinweise auf interne Verstöße geben, besonderer Schutz vor Benachteiligung gewährt.