Internationale Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit Verfahren mit Aufnahmeprüfung

Durch das Aufnahmeprüfungsverfahren soll die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden.

Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann dieses Fach an der Universität Heidelberg nicht studieren. 

Internationale Studienbewerber:innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità, etc.) müssen sich für alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

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Weiterführende Informationen

In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlsatzung/Zulassungsordnung bzw. die Studien- und Prüfungsordnung.
Bitte lesen Sie sich die Ordnungen/Satzungen Ihres gewünschten Studiengangs genau durch, bevor Sie sich online bewerben.

Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.