Professur für Frauen

Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder

Auf der Grundlage zukunftsorientierter Gleichstellungskonzepte deutscher Hochschulen wird die Anschubfinanzierung zu Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren gefördert. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig frei werdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen. Je Hochschule können bis zu 3 Erstberufungen von Frauen über einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren gefördert werden. Je Berufung und Jahr liegt die Förderhöchstsumme bei 150.000 Euro, die je zur Hälfte von Bund und Land getragen werden. Das BMBF hat hierzu eine Bekanntmachung veröffentlicht:

» www.bmbf.de/foerderungen/12320.php

Verantwortlich: Fedtke
Letzte Änderung: 19.12.2011