Themenwahl bei den Fachübersetzungen
- Die Themen der Fachübersetzungen können unabhängig vom jeweiligen Ergänzungsfach frei gewählt werden.
- Bei der Fachübersetzung 1. Fremdsprache/Grundsprache und Grundsprache/1. Fremdsprache ist die Wahl ein und desselben Fachgebietes, z. B. Jura, zulässig.
Beispiel:
Fachgebiet: z. B. Jura
Teilgebiete: Familienrecht, Handelsrecht
- Nicht zulässig dagegen ist die Wahl ein und desselben Teilgebietes, z. B. Handelsrecht.
- Die Wahl des gleichen Teilgebietes bei den Fachübersetzungen 1. Fremdsprache/Grundsprache und 2. Fremdsprache/Grundsprache ist zulässig.
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Letzte Änderung:
11.01.2022