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Themenwahl bei den Fachübersetzungen

  • Die Themen der Fachübersetzungen können unabhängig vom jeweiligen Ergänzungsfach frei gewählt werden.
     
  • Bei der Fachübersetzung 1. Fremdsprache/Grundsprache und Grundsprache/1. Fremdsprache ist die Wahl ein und desselben Fachgebietes, z. B. Jura, zulässig.
     

    Beispiel:

    Fachgebiet: z. B. Jura

     

    Teilgebiete: Familienrecht, Handelsrecht

  • Nicht zulässig dagegen ist die Wahl ein und desselben Teilgebietes, z. B. Handelsrecht.
     
  • Die Wahl des gleichen Teilgebietes bei den Fachübersetzungen 1. Fremdsprache/Grundsprache und 2. Fremdsprache/Grundsprache ist zulässig.
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Letzte Änderung: 11.01.2022