FAQ
Fragen zum Studiengang
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
Nach der Bewerbung
Im Studium
Abschlussarbeit
Fragen zum Studiengang
Ist das der richtige Studiengang für mich?
Der Masterstudiengang wendet sich vornehmlich an Absolvent*innen der Geistes- und Kulturwissenschaften und befähigt die Studierenden zur Herausbildung eines eigenständigen Forschungsprofils im Bereich des Cultural Heritage. Studierende aus anderen Fächern erwerben Schlüsselkompetenzen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften.
Der Studiengang ist einerseits stark forschungsorientiert, die Studierenden sollten dementsprechend ein dezidiertes Forschungsinteresse im Bereich des Kulturellen Erbes und Kulturgüterschutzes haben. Gleichzeitig ist die Ausbildung im Studiengang sehr praxisorientiert. Von den Studierenden wird die Mitarbeit an projektbezogenen Lehrveranstaltungen erwartet, die den Wissenstransfer in den öffentlichen Raum fördern.
In fast allen Kursen müssen die Studierenden mündliche Präsentationen halten, Hausarbeiten schreiben und umfangreichere Lektüre vorbereiten.
Wie lange dauert das Studium des MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz?
Der Studienplan sieht zwei Studienjahre (d.h. vier Semester) vor, in denen die Studierenden insgesamt 120 Credit Points erwerben müssen.
Wann beginnt der MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz?
Der Studiengang startet jeweils nur zum Wintersemester. Sie können Ihr Studium nicht zum Sommersemester beginnen.
Besteht die Option auf ein Teilzeitstudium?
Ja.
Ist es möglich, zusätzlich zum MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz ein zweites Haupt- oder Nebenfach zu wählen?
Nein. Der MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz ist ein 100%iger Hauptfachstudiengang.
Ist es möglich, Cultural Heritage und Kulturgüterschutz als Nebenfach zu wählen?
Nein. Der MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz ist ein 100%iger Hauptfachstudiengang.
Muss ich Studiengebühren bezahlen?
Von der Hochschule wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 171,75 Euro pro Semester erhoben, der von allen Studierenden zu entrichten ist. Darüber hinaus sind ab dem Wintersemester 2017/18 internationale Studierende aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten, die in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen an baden-württembergischen Hochschulen eingeschrieben sind, studiengebührenpflichtig. Studiengebühren müssen auch von allen deutschen und internationalen Studierenden im Zweitstudium entrichtet werden.
Gibt es Stipendien?
Nein. Leider können wir den Studierenden keine Stipendien anbieten. Die Universität Heidelberg hat jedoch eine umfangreiche Liste mit externen Stipendienmöglichkeiten zusammengestellt, die Sie hier einsehen können.
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
Bin ich berechtigt, mich für den Master Cultural Heritage und Kulturgüterschutz zu bewerben?
Generell können Sie sich für einen Studienplatz bewerben, wenn Sie einen BA-Abschluss in einer relevanten Disziplin der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften haben und unsere formalen Zulassungs- und Sprachanforderungen erfüllen (Details finden Sie hier).
Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Studiengang?
Eine detaillierte Liste der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Ich bin ein internationale*r Bewerber*in, wie kann ich mich für den Studiengang bewerben?
Ich bin deutsche*r Staatsbürger*in, wie kann ich mich für den Studiengang bewerben?
Es gibt keine offizielle Bewerbungsfrist für deutsche Bewerber*innen (abgesehen von der Einschreibefrist der Universität Heidelberg). Die Bewerbung erfolgt online über das Campusmanagementsystem heiCO.
Welche Unterlagen muss ich für meine Bewerbung einreichen?
Eine Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie hier. Zur Prüfung der Zulassung benötigen wir
- das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
- den Nachweis über den BA-Abschluss
- den Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau C1
Zudem ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihren Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben (max. eine Seite) zukommen lassen.
WICHTIGER HINWEIS: Alle offiziellen Dokumente müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden!
Ich bin internationale*r Bewerber*in, wohin schicke ich meine Dokumente?
Die Bewerbung erfolgt online über das Campusmanagementsystem heiCO.
Ich bin deutsche*r Staatsbürger*in, wohin schicke ich meine Unterlagen?
Die Bewerbung erfolgt online über das Campusmanagementsystem heiCO.
Ich habe mein BA-Studium noch nicht abgeschlossen / mein Zeugnis noch nicht erhalten, was muss ich tun?
Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben oder Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie ein offizielles Schreiben Ihres Studiengangskoordinators vorlegen, in dem Ihr aktueller Notendurchschnitt angegeben ist und in dem bestätigt wird, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Wintersemesters in Heidelberg abschließen werden (denken Sie daran, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis bei der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorlegen müssen).
Wie weise ich meine Englischkenntnisse nach?
Sie müssen Ihre Englischkenntnisse nicht nachweisen, wenn a) Englisch Ihre Muttersprache ist oder b) Sie Ihren BA-Abschluss an einer Universität in einem englischsprachigen Land erworben haben. In allen anderen Fällen müssen Sie eines der hier aufgeführten Zertifikate vorlegen.
WICHTIGER HINWEIS: Wir akzeptieren keine Zertifikate, die älter als 2 Jahre sind.
Muss ich Referenzschreiben vorlegen?
Nein. Sie müssen keine Empfehlungsschreiben vorlegen, und die Zulassungsstelle berücksichtigt auch keine Empfehlungsschreiben.
Ich erfülle nicht alle aufgeführten Anforderungen, kann ich mich trotzdem bewerben?
Beachten Sie, dass Ihre Erfolgschancen gering sind, wenn Sie unsere formalen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Sie können sich jedoch immer bewerben, auch wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllen.
Wann sollte ich meine Bewerbung einreichen? Gibt es einen Starttermin für die Einreichung von Bewerbungen?
Bewerbungen sind ab dem 01. April für das folgende Wintersemester möglich.Der Zeitpunkt Ihrer Einreichung hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung oder das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Nach der Bewerbung
Werde ich als internationale*r Studienbewerber*in benachrichtigt, wenn meine Bewerbung eingegangen ist?
Nein, den Status Ihrer Bewerbung können Sie im heiCO-Portal einsehen.
Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meiner Bewerbung erhalte?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist dauert es in der Regel zwischen sechs und acht Wochen, bis alle Bewerbungen vom Akademischen Auslandsamt bearbeitet und von der Zulassungskommission des MA Cultural Heritage und Kulturgüterschutz bewertet wurden (je nach Anzahl der Bewerbungen).
Wie werde ich über das Ergebnis meiner Bewerbung informiert?
Nein, den Status Ihrer Bewerbung können Sie im heiCO-Portal einsehen.
Im Studium
Wie melde ich mich für Veranstaltungen an?
Wie melde ich mich für Prüfungen an?
Was ist bei der Planung meines Studienverlaufs zu berücksichtigen?
Was hat es mit den Wahlmodulen auf sich?
Innerhalb des breiten Repertoires an interdisziplinären Lehrveranstaltungen, die im Masterstudiengang Cultural Heritage und Kulturgüterschutz angeboten werden, entscheidet sich jede*r Studierende nach dem ersten Semester für einen von fünf Wahlbereichen. Die jeweiligen Wahlmodule sollen die methodischen und theoretischen Kompetenzen des Studierenden weiter vertiefen und ermöglichen eine spezifischere Ausrichtung auf den Bildungshintergrund, die persönlichen Interessen und die beruflichen Ziele der Studierenden.
Was ist im Basismodul II unter Kurs/Praktikum „Spracherwerb/Internationale Komponente“ zu berücksichtigen?
Was ist im Vertiefungsmodul unter "Aufbau-Kurs Karriereplanung" zu verstehen?
Was muss ich bei meinem Pflichtpraktikum berücksichtigen?
Abschlussarbeit
Themenfindung
Die Abfassung einer ausführlicheren wissenschaftlichen Arbeit über ein ausgewähltes Thema des Cultural Heritage und/oder Kulturgüterschutzes stehen am Ende Ihres Studiums. Das Thema Ihrer MA-Arbeit kann sich aus dem Studium heraus ergeben oder aber auch aus dem Praktikum. Die Professoren stehen Ihnen hier unterstützend zur Seite. Sie konzipieren, aufbauend auf dem Dialog mit dem Betreuer/der Betreuerin, eine eigene differenzierte Fragestellung und setzen diese in der Zusammenschau von Quellen, Methoden und Theorie sowie unter kritischer Verarbeitung aktueller Forschung stringent in einer wissenschaftlichen Darstellung selbstorganisiert um.
Betreuer*in
Für Ihre MA-Arbeit benötigen Sie zwei Betreur*innen, von denen eine*r aus dem HCCH kommen muss, der/die andere kann dagegen anderen Instituten angehören.