Gentechnik
Dr. Ingo Janausch
Beauftragte für die Biologische Sicherheit
der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik ( GenTG)* an der Universität Heidelberg. Für weiterführende Fragestellungen oder aber Fragen zu speziellen Experimenten wenden Sie sich bitte an
Dr. Ingo Janausch.
- Was müssen Sie im Vorfeld beachten, bevor Sie an der Universität Heidelberg gentechnische Arbeiten gem. § 3 Satz 1 Nr. 2 GenTG durchführen dürfen?
- Welche Aufgaben haben Sie als Projektleiter während Sie gentechnische Arbeiten durchführen?
Neben den Hinweisen zur Durchführung von gentechnischen Arbeiten an der Universität Heidelberg finden Sie:
- Biologische Arbeitsstoffe
Leitfaden für die Sicherheitseinstufung gentechnischer Experimente
-
Fortbildung für Projektleiter Gentechnik 2025 - Anmeldung jetzt möglich
Weitere Fortbildungsveranstaltungen (PDF, nicht barrierefrei) gem. § 28 GenTSV zum Erwerb der Sachkunde als Projektleiter oder als Beauftragter für die Biologische Sicherheit
Stellungnahmen der ZKBS
Formulare des RP zu allen Themen der Gentechnikaufsicht
- Formulare, Kennzeichnungen und Betriebsanweisungen zur Gentechnik
- Gesetzestexte
Sicherheitsdatenblätter pathogener Organismen (mit Informationen über z.B. Symptomatik, Therapie, Epidemiologie, Infektionswege, Schutzmaßnahmen, Desinfektion etc.)
Rechtlliche Rahmenbedingungen in Deutschland, Europa und International
Internationale Einstufungen von Organismen in Risikogruppen (EU, USA, Canada, Australien)
* = Nur aus dem Campusnetz erreichbar