5. Wissenschaftlicher Nachwuchs
Angeregt durch die neue Professorenstruktur mitsamt dem Juniorprofessor, für den mit
dem 1. Januar 2005 die Rechtsgrundlagen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen
werden, haben sich Rektorat und Senat entschieden, das gesamte Recht des wissenschaftlichen
Nachwuchses an der Ruperto Carola mit folgenden Zielen zu überarbeiten:
- Reduktion des Eintrittsalters für W3-Professorenstellen durch Beschleunigung der Promotions-
und anschließenden Qualifizierungsverfahren
- Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Qualifizierungswegen
Juniorprofessur, Habilitation und ggf. Arbeitsgruppenleitung
- Durchgreifende Modernisierung und Harmonisierung aller Habilitationsordnungen in
der Ruprecht-Karls-Universität mit dem Ziel eines einheitlichen Gütesiegels
- Konkretisierung der Heidelberger Juniorprofessur(en)
Zur Umsetzung dieser Ziele hat der Senat eine Kommission „Wissenschaftlicher Nachwuchs“
unter Vorsitz des Rektors eingesetzt. Im Berichtszeitraum sind dessen Arbeiten
so weit vorangekommen, dass dem Senat ein Strategiepapier zur Habilitation vorgelegt
werden kann. Dessen Beratungen und die weiteren Arbeiten der Kommission sollen
zügig weiter geführt werden, damit im Sommersemester 2004 die Arbeit an den konkretisierenden
Regelwerken möglichst zum Abschluss gebracht werden kann. Zugleich will
die Ruperto Carola damit verdeutlichen, dass die Pflege des wissenschaftlichen Nachwuchses
eine ihrer vornehmsten Aufgaben ist (siehe Abschnitte IV 5 u. V 2).
|