Reisekosten Kontierungshilfe
Um etwas Klarheit in die vielfältigen Arten von Reisekostenerstattungen bzw. -zahlungen zu bringen wurden diese Übersichten erstellt.
Die wichtigste Frage vorab ist:
An wen sollen Reisekosten erstattet werden und aus welchem Grund?
- Beschäftigte und Beamte der Universität, wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis) und Gastprofessoren nach VwV für Reisen im Auftrag der Universität (Dienstreisen)
- Studenten, Doktoranden (ohne Arbeitsvertrag), Praktikanten/Volontäre, Mitarbeiter ohne Vergütung (MOV-Vertrag) Ruhestandsprofessoren, Emeriti, apl. Professoren (ehemalige Beschäftigte) etc. der Universität (kein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis mit der Universität Heidelberg aber zur Uni gehörend)
- Stipendiaten (geändert 29.04.2024 / neu ab 27.11.2023)
- Reisekostenerstattungen für externe Personen, die nicht von Heidelberg aus reisen bzw. nach Heidelberg kommen, sondern von extern nach extern reisen
- Externe/Gäste, die von extern nach Heidelberg kommen:
- DAAD- oder Erasmus+ Programme
(Reisekosten/Zuschüsse zu Aufenthaltskosten)
- Gastaufenthalte/Forschungsaufenthalte
(mit Gegenleistung, Leistungsaustausch)
- für Vorstellungsgespräche (oder auch Vorstellungsvorträge), Antrittsbesuche,
Vorstellungsgespräche im Rahmen von Berufungsverfahren
Durch entsprechende Auswahl ist auf den nachfolgenden Seiten ersichtlich, wer zuständig ist, welche Unterlagen beizufügen sind und wie im Anschluss die Bearbeitung und Verbuchung erfolgt.