Ausschreibung Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen internationaler Forschungskooperationen

Förderzeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2026

Im Rahmen der Exzellenzstrategie stehen im Teilprojekt »Expanding Internationality« (Förderzeitraum 1.11.2019 bis 31.10.2026) Mittel zur Förderung des internationalen Austauschs in Forschungskooperationen zur Verfügung.

ZIEL DER FÖRDERUNG

Die Förderung in diesem Programm dient der weiteren Internationalisierung der Universität Heidelberg. Insbesondere soll sie einen Beitrag zur Vernetzung der Wissenschaftler*innen unserer Universität mit internationalen Kooperationspartnern leisten. Darüber hinaus soll die Förderlinie
Impulse für bi- und multilaterale Kooperationen mit ausländischen Partnern und den Aufbau von thematischen Netzwerken geben. Speziell im Fokus stehen hierbei die Schwerpunktregionen der Universität Heidelberg und die am 4EU+ beteiligten Hochschulen.

Förderfähig sind

  • Kurzfristige Mobilitätsmaßnahmen (1 – 21 Tage)
    Reise- und Aufenthaltskosten von Wissenschaftler*innen der Universität Heidelberg und ausländischen Partnerinstitutionen
  • Forschungsstipendien und Reisebeihilfen (1 – 6 Monate)
    Für Doktorand*innen und Postdocs der Universität Heidelberg und ausländischer Partnerinstitutionen
  • Sachmittel (z.B. zur Durchführung von gemeinsamen Workshops)

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 15.000 € pro Jahr. Anträge können für den Förderzeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2026 gestellt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Partnerinstitutionen ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Nicht förderfähig sind

  • Individuelle Promotionsprojekte
  • Kongress- und Tagungsreisen, die nicht in eine umfassende Kooperation integriert sind
  • Beschaffung von Grundausstattung im Rahmen der Sachmittel

ANTRAG

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Heidelberg. Dem Antrag ist ein unterstützendes Schreiben des*der Einrichtungsleiters/-leiterin beizufügen.

Der Antrag sollte folgende Punkte umfassen:

  • Darstellung des Forschungs- bzw. Vernetzungsprojekts
  • Informationen zu den ausländischen Kooperationspartnern
  • Darstellung des erwarteten Mehrwerts für das Projekt und die Universität Heidelberg durch die internationale Kooperation
  • Kostenplan gemäß den Hinweisen zur Kostenkalkulation

Formale Anlagen

  • Projektskizze (max. fünf Seiten)
  • Antragsformular
  • Kostenplan (Anlage)

FRIST

Die Anträge sind in elektronischer Form (als eine PDF-Datei) adressiert an den Leiter des Dezernats Internationale Beziehungen, Dr. Alexander Au, zu richten: expanding.internationality@uni-heidelberg.de . Die Abgabefrist ist verlängert bis zum 20. Oktober 2023.

AUSWAHL

Die Begutachtung und Auswahl der Anträge erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Prorektors für Internationales.

Zentrale Auswahlkriterien sind:

  • Eine überzeugende und gut geplante Darstellung, Begründung und Schlüssigkeit des Vorhabens
  • Der zu erwartende Mehrwert für die Universität Heidelberg durch die internationale Kooperation
  • Die Relevanz des Antrags für das strategische Interesse der Universität Heidelberg

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengleichheit und Diversität.

Hinweis:
Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht wurden.

KOSTENKALKULATION

Für Doktorand*innen, Postdocs und Wissenschaftler*innen bestehen unterschiedliche Verfahrensweisen in der Beantragung und Abrechnung von Mobilitätsmaßnahmen, Reisebeihilfen und Forschungsstipendien basierend auf dem Sachverhalt, ob ein Arbeitsvertrag mit der Universität Heidelberg besteht oder sie an einer ausländischen Partnerinstitution beschäftigt sind (siehe Tabelle im angefügten PDF-Dokument).

BEI BEWILLIGUNG ZU BEACHTEN

  • Es können Anpassungen gegenüber der beantragten Fördersumme vorgenommen werden.
  • Die Anordnung zur Auszahlung des Stipendiums und der Reisekostenpauschale zusammen mit den Anlagen Stipendien- und Bewilligungsbescheid, ist durch die Projektleitung zu veranlassen und zu unterzeichnen. Hierbei ist auf die Steuerkennzeichnung zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu achten.