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Veranstaltungsteilnahme im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW)

Anspruch auf Freistellung für bis zu fünf Tage pro Jahr haben Beschäftigte in Baden-Württemberg nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Beschäftigte der Universität Heidelberg können unter Umständen an Veranstaltungen des Internen Bildungsprogramms im Rahmen von  Bildungszeit teilnehmen, wenn diese Themen zum Gegenstand haben, die das BzG BW erfasst.

Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung der Bildungszeit im über ein gesondertes Antragsformular erfolgt. Sie finden das Antragsformular samt aller erforderlichen Informationen auf der Internetseite des Dezernats Personal, Abteilung 5.3 Personalentwicklung auf der verlinkten Webseite.