BA, BA TSIT und BA Plus
Nach der Prüfungsordnung vom 21.07.2016 müssen Studierende des BA Übersetzungswissenschaft im Modul "Übergreifende Kompetenzen" ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im fremdsprachigen Sprachraum absolvieren. Es muss nicht das Land der B-Sprache sein; alle fremdsprachigen Sprachräume sind möglich, einschließlich des deutschsprachigen Raums für Nicht-DeutschmuttersprachlerInnen. Wichtig ist die Muttersprache, nicht die Staatsangehörigkeit.
Es werden nur Tätigkeiten mit qualifiziertem Sprach- und Kulturhintergrund in/an öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Firmen oder Organisationen in folgenden Bereichen angerechnet:
- Übersetzung
- Dolmetschen
- Organisation und Abwicklung von Konferenzen
- Verwaltung und Organisation
- Außenhandel
- Vertrieb
- Finanzabteilung
- Kommunikation
- Marketing
- Human Resources
Hinweis: Schulische Auslandsaufenthalte und Auslandsstudienaufenthalte werden nicht als Praktika anerkannt, können aber ggf. als Auslandsaufenthalte im Modul 18 angerechnet werden. Hierzu erkundigen Sie sich bitte beim Praktika-Center.
Auf der Moodle-Seite des Praktika-Centers werden regelmäßig freie Praktikumsstellen veröffentlicht, sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende. Außerdem finden Sie dort eine Liste mit möglichen Praktikums- und Hospitationsstellen, bei denen Studierende des IÜD gute Erfahrungen gesammelt haben.
Studierende sollten das Praktika-Center vor der Annahme eines Angebots konsultieren. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Studierende des BA-TSIT können sich zwischen einem mindestens sechswöchigen Praktikum im In- oder Ausland oder einem mindestens sechswöchigen studienbezogenen Auslandsaufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache entscheiden. Sie müssen für die Anerkennung des Praktikums zusätzlich zu Praktikumsvereinbarung, Zeugnis und Fragebogen einen Bericht einreichen. Für den Auslandsaufenthalt sind ein Beleg für den Zeitraum und den Studienbezug und ein Bericht erforderlich.
Werkstudententätigkeiten, die diesen Anforderungen entsprechen und in die unten aufgelisteten Bereiche fallen, können ebenfalls als Pflichtpraktikum angerechnet werden.
Bereiche für das Praktikum im BA TSIT:
- Übersetzung und technische Redaktion
- Projektmanagement
- Verwaltung und Organisation
- Außenhandel
- Vertrieb
- Finanzabteilung
- Informatik/Mathematik
- Softwarelokalisierung
- Softwareengineering
- Kommunikationstechnik
- Elektrotechnik
- Gebäudeautomation und Automatisierungstechnik
Nein, die Pflichtpraktika in den BA-Studiengängen müssen vor Ort absolviert werden und können nicht im Home-Office stattfinden.
Praktika und berufliche Erfahrungen, die vor dem Studium absolviert worden sind, können mit bis zu 8 LP anerkannt werden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Auslandsaufenthalte, die keinerlei beruflichen Bezug haben, werden generell nicht als Pflichtpraktikum anerkannt, und zwar unabhängig davon, ob sie vor dem Studium oder währenddessen absolviert wurden.
Ja, das ist in Abhängigkeit Ihrer Tätigkeit und Ihrer Prüfungsordnung möglich. Insbesondere im BA TSIT können berufsbezogene Werkstudententätigkeiten anerkannt werden. Für den BA Übersetzungswissenschaft kommt es darauf an, ob Sie berechtigt sind, das Pflichtpraktikum in Deutschland zu absolvieren. Wenden Sie sich bitte an das Praktika-Center, wenn Sie Ihre Werkstudententätigkeit anerkennen lassen möchten. Als Hospitation können übersetzungsbezogene Werkstudententätigkeiten ebenfalls anerkannt werden.
Unter anderem aus arbeitsrechtlichen und versicherungstechnischen Gründen verlangen Arbeitgeber im Ausland eine Praktikumsvereinbarung, die von Studierenden, Universität und Arbeitgeber unterzeichnet wird. Das Praktika-Center ist hier Ihr Ansprechpartner. Für die Anrechnung und optimale Betreuung verlangt das Praktika-Center ebenfalls den Abschluss einer solchen Vereinbarung. Vorlagen in mehreren Sprachen erhalten Sie auf der
Moodle-Plattform.
Für das sechswöchige Pflichtpraktikum im BA ÜBW müssen Sie keinen Bericht schreiben. Wenn Sie jedoch das Pflichtpraktikum mit der einwöchigen Hospitation kombinieren oder einen längeren Praktikumsaufenthalt zusätzlich als studienfachbezogenen Auslandsaufenthalt anrechnen lassen möchten, müssen Sie einen Hospitationsbericht bzw. Erfahrungsbericht schreiben. Studierende des BA TSIT müssen einen Bericht schreiben und diesen über Moodle hochladen.
Ja, Sie müssen jedoch die vorgegebenen Praktikumszeiten laut PO beachten. Laut der PO von 2016 beträgt die vorgeschriebene Dauer des BA-Plus-Praktikums 20 Wochen. Ab einer Dauer von insgesamt 26 Wochen kann das sechswöchige Pflichtpraktikum angerechnet werden. Sie können bei entsprechender Tätigkeit und Länge zudem auch die Hospitation anrechnen lassen.
MA Konferenzdolmetschen (KD) und MA Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie (TKS)
Die Prüfungsordnung sieht kein Pflichtpraktikum vor. Studierende können jedoch ein freiwilliges Praktikum absolvieren und sich bei einem mindestens dreiwöchigen Vollzeitpraktikum 3 LP im Modul Berufsrelevante Kompetenzen anrechnen lassen.
Die Prüfungsordnung sieht kein Pflichtpraktikum vor. Studierende können jedoch ein freiwilliges Praktikum absolvieren und sich bei einem mindestens dreiwöchigen Vollzeitpraktikum 3 LP im Modul Berufsrelevante Kompetenzen anrechnen lassen.
Allgemeines
Für die Anerkennung und optimale Betreuung Ihres Praktikums müssen Sie zunächst eine Praktikumsvereinbarung abschließen. Vorlagen hierzu finden Sie auf der
Moodle-Plattform. Nach Beendigung Ihres Praktikums ist das Praktikumszeugnis einzureichen und unser
Online-Fragebogen über Moodle auszufüllen. Alle Unterlagen (Zeugnisse, Berichte etc.) können auf Moodle hochgeladen werden. Für das Pflichtpraktikum können maximal 8 LP vergeben werden. Die Vergabe der LP richtet sich dabei nach den geleisteten Arbeitsstunden (1 LP pro 30 Stunden).
Sollten sich Ihre Praktikumszeiten mit den Vorlesungszeiten überschneiden, weisen Sie Ihre jeweiligen Dozierenden bitte darauf hin und geben Sie Bescheid, dass Sie am Kurs beispielsweise erst ab der zweiten Semesterwoche teilnehmen können. Das Praktika-Center kann Ihnen die Abwesenheit nach Bestätigung der Praktikumszeiten (Zeugnis, Arbeitsvertrag o.ä.) gerne gegenüber Dozierenden bestätigen.
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums muss in Deutschland nicht vergütet werden. Zwischen dem Praktikanten/der Praktikantin und der Ausbildungsstätte kann jedoch eine Entlohnung vereinbart werden.
Bei einem freiwilligen Praktikum in Deutschland mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten muss das Praktikum vom Unternehmen mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Bei einem Praktikum im Ausland gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Landes, in dem das Praktikum absolviert wird.
Weitere Informationen hier.
Krankenversicherung: Sie bleiben während Ihres Auslandsaufenthalts durch die Immatrikulation weiterhin krankenversichert.
Unfallversicherung: Es besteht kein Unfallversicherungsschutz seitens der Universität. Es empfiehlt sich deshalb die private Unfallversicherung zu erweitern bzw. ein privates Paket für das Ausland abzuschließen.
Haftpflichtversicherung: Auch hier besteht kein Schutz seitens der Universität.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Studierenden, die im Rahmen ihrer Studienordnung ein Pflichtpraktikum im Ausland ableisten müssen, eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung, die besonders günstig und nur für die genaue Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden kann (also keine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr). Nähere Infos finden Sie hier.
Unter Praktikumszeugnis verstehen wir eine offizielle Bestätigung Ihres Arbeit- bzw. Praktikumsgebers, in der Anfangs- und Enddatum Ihrer Beschäftigung sowie die ausgeübten Tätigkeiten ersichtlich sind. Bitte beachten Sie, dass jedes Land und jedes Unternehmen eigene Konventionen haben könnte, wie ein solches Dokument aussehen sollte, so dass wir dafür keine Vorlage zur Verfügung stellen können. In der Regel sind Praktikumszeugnisse auf firmen- bzw. institutionseigenem Briefpapier des Arbeitgebers ausgestellt und tragen die Unterschrift eines Vorgesetzten bzw. Betreuers. Eine Beurteilung bzw. Bewertung Ihrer Leistung als Praktikant/in wird von unserer Seite aus nicht benötigt.
Der Fragebogen dient primär der Unterstützung Ihrer KommilitonInnen, die vielleicht gerade auf der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen sind. Ihre Erfahrung könnte anderen Studierenden helfen.
Wenn Sie z. B. Positives zu melden haben, können wir Ihren Arbeitgeber in unsere Praktikumsbörse aufnehmen und ihn anderen Studierenden weiterempfehlen. Wenn Sie dagegen eine eher schlechte Erfahrung gemacht haben, dann können wir weiteren Studierenden davon abraten, sich für dieselbe Stelle zu bewerben.
Ihre Angaben werden über die e-Learning Plattform Moodle gespeichert. Auf die Daten hat ausschließlich das Praktika-Center Zugriff. Ihr Arbeitgeber wird nicht über Ihre Bewertung informiert.
Nach der elektronischen Abgabe des Evaluationsbogens müssen Sie noch Ihr Praktikumszeugnis hochladen, damit wir die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung (Pflichtpraktikum) in die Wege leiten können.
Für Praktika mit einer
Mindestdauer von 60 Tagen (= 8 Wochen bzw. 2 Monate) gibt es die Möglichkeit, sich auf eine Förderung durch das
Erasmus-Praktika-Programm (Erasmus+) zu bewerben. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (
DAAD) ist die Nationalagentur zur Durchführung des Programmes in Deutschland. Die Studierenden der Universität Heidelberg und des IÜD werden bezüglich Erasmus+ Praktika-Förderung von KOOR/BEST, die landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, betreut. Informationen zur Online-Bewerbung sowie weitere Details zum Bewerbungsablauf, zu den Förderkriterien und den Fristen finden Sie
hier. Das Praktika-Center ist dabei auch der richtige Ansprechpartner für die Bewerbungsunterlagen (Unterschriften usw.). Sie können Dokumente, für die Sie eine Unterschrift benötigen, ebenfalls auf Moodle hochladen.
Internationale Studiengangsvariante Fachübersetzen und Kulturmittlung (gemeinsame Studiengangsvariante mit der Universidad de Salamanca)
Das Modulhandbuch zur Prüfungsordnung vom 10.02.2021, Version IV, Stand August 2023) sieht ein Praktikum im Zusammenhang mit Pflichtmodul 10 "Vertiefungsbereiche" vor. Das Praktikum muss insgesamt 60 Stunden dauern und wird mit 3 LP angerechnet. Weitere Informationen zum Studiengang und zu den Ansprechpartnern finden Sie
hier.
Ein erstes Praktikum (140 Stunden, 6 LP) wird im ersten Studienjahr an der USAL und ein zweites Praktikum (60 Stunden, 3 LP) im zweiten Studienjahr an der UHEI durchgeführt. In der Regel beginnen Praktika mit Semesterbeginn und enden mit Semesterende.
Sollten sich Ihre Praktikumszeiten mit den Vorlesungszeiten überschneiden, weisen Sie Ihre jeweiligen Dozierenden bitte darauf hin und geben Sie Bescheid, dass Sie am Kurs beispielsweise erst ab der zweiten Semesterwoche teilnehmen können. Das Praktika-Center kann Ihnen die Abwesenheit nach Bestätigung der Praktikumszeiten (Zeugnis, Arbeitsvertrag o.ä.) gerne gegenüber Dozierenden bestätigen.
Den PraktikantInnen wird eine zuständige Person in der Praktikumskoordination innerhalb des Programms (USAL-UHEI) zugewiesen. Die Praktikumskoordination bringt die PraktikantInnen mit der betreuenden Person an der Zielinstitution in Kontakt. Die Praktikumskoordination betreut außerdem die Entwicklung des Praktikums durch regelmäßige Sprechstunden kontinuierlich und ist für die Abschlussnote der Studierenden verantwortlich.
Die Praktikumskoordination stellt der betreuenden Person der Zielinstitution den qualitativen Bewertungsbericht „Evaluationsbogen“ zur Verfügung. Die betreuende Person der Zielinstitution füllt den Bericht aus und sendet ihn an die Praktikumskoordination des jeweiligen Programms zurück. Die Praktikumskoordination bewertet das Praktikum mit einer Abschlussnote unter Berücksichtigung des qualitativen Bewertungsberichts.
Die Anforderungen hängen ausschließlich von der Koordination des Programms (der Binationalen Gemischten Kommission USAL-UHEI) ab.
Für die von der UHEI koordinierten Praktika müssen Sie insgesamt 60 Stunden absolvieren (im dritten oder vierten Semester). Die Arbeitsstunden müssen grundsätzlich vor Ort (ggf. online, in Remote-Arbeit) in den Einrichtungen der Institution absolviert werden.
Für die Anerkennung und optimale Betreuung Ihres Praktikums am UHEI muss die Praktikumskoordination Ihren Arbeit- bzw. Praktikumsgebers bitten, das vom Programm bereitgestellte Formular „Evaluationsbogen“ auszufüllen und an die Binationale Gemischte Kommission zu übergeben, um das Praktikumsanerkennungsverfahren zu eröffnen. Melden Sie der Praktikumskoordination den Abschluss Ihres Praktikums, damit das Evaluationsverfahren beginnen kann. Für das Pflichtpraktikum können maximal 3 LP vergeben werden. Die Vergabe der LP richtet sich dabei nach den geleisteten Arbeitsstunden (1 LP pro 20 Stunden). Nur die Praktika, die mit dem Programm der Internationalen Studiengangsvariante Fachübersetzen und Kulturmittlung in Zusammenhang stehen, werden anerkannt.
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums muss in Deutschland nicht vergütet werden. Zwischen dem Praktikanten/der Praktikantin und der Ausbildungsstätte kann jedoch eine Entlohnung vereinbart werden.
Während des gesamten Praktikums müssen Sie das Dokument „Praktikumsverzeichnis“ ausfüllen, damit die Arbeitsstunden systematisch erfasst werden. Das Praktikumsverzeichnis erhalten Sie von der für die Koordinierung des Praktikums zuständigen Person, sobald Sie das Praktikum beginnen.
Internationale Studiengangsvariante Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie (gemeinsame Studiengangsvariante mit der Pontificia Universidad Católica de Chile)
Das Modulhandbuch (zur Prüfungsordnung vom 10.02.2021; Version IV, Stand August 2023) sieht ein Praktikum im Zusammenhang mit Pflichtmodul 6 „Berufsrelevante Kompetenzen“ vor. Das Praktikum muss 140 Stunden dauern und wird mit 6 LP angerechnet. Weitere Informationen zum Studiengang und zu den Ansprechpartnern finden Sie
hier.
In der Regel beginnen Praktika mit Semesterbeginn und enden mit Semesterende.
Sollten sich Ihre Praktikumszeiten mit den Vorlesungszeiten überschneiden, weisen Sie Ihre jeweiligen Dozierenden bitte darauf hin und geben Sie Bescheid, dass Sie am Kurs beispielsweise erst ab der zweiten Semesterwoche teilnehmen können. Das Praktika-Center kann Ihnen die Abwesenheit nach Bestätigung der Praktikumszeiten (Zeugnis, Arbeitsvertrag o.ä.) gerne gegenüber Dozierenden bestätigen.
Den PraktikantInnen wird eine zuständige Person in der Praktikumskoordination innerhalb des Programms (PUC-UHEI) zugewiesen. Die Praktikumskoordination bringt die PraktikantInnen mit der betreuenden Person an der Zielinstitution in Kontakt. Die Praktikumskoordination betreut außerdem die Entwicklung des Praktikums durch regelmäßige Sprechstunden kontinuierlich und ist für die Abschlussnote der Studierenden verantwortlich.
Die Praktikumskoordination stellt der betreuenden Person der Zielinstitution den qualitativen Bewertungsbericht „Evaluationsbogen“ zur Verfügung. Die betreuende Person der Zielinstitution füllt den Bericht aus und sendet ihn an die Praktikumskoordination des jeweiligen Programms zurück. Die Praktikumskoordination bewertet das Praktikum mit einer Abschlussnote unter Berücksichtigung des qualitativen Bewertungsberichts.
Die Anforderungen hängen ausschließlich von der Koordination des Programms (der Binationalen Gemischten Kommission PUC-UHEI) ab.
Für die von der UHEI koordinierten Praktika müssen Sie insgesamt 140 Stunden absolvieren (vorzugsweise im zweiten oder dritten Semester). Sie haben die Möglichkeit, alle Praktika des Programms im Gastland (Chile) zu absolvieren und können sich die entsprechenden Praktikumsstunden an der Heimatuniversität anrechnen lassen. Wenn Sie nicht alle Praktika im Gastland (Chile) absolvieren, müssen Sie die entsprechenden Stunden im Herkunftsland (Deutschland) absolvieren. Die Arbeitsstunden müssen grundsätzlich vor Ort (ggf. online, in Remote-Arbeit) in den Einrichtungen der Institution absolviert werden.
Für die Anerkennung und optimale Betreuung Ihres Praktikums am UHEI muss die Praktikumskoordination Ihren Arbeit- bzw. Praktikumsgebers bitten, das vom Programm bereitgestellte Formular „Evaluationsbogen“ auszufüllen und an die Binationale Gemischte Kommission zu übergeben, um das Praktikumsanerkennungsverfahren zu eröffnen. Melden Sie der Praktikumskoordination den Abschluss Ihres Praktikums, damit das Evaluationsverfahren beginnen kann. Für das Pflichtpraktikum können maximal 6 LP vergeben werden. Die Vergabe der LP richtet sich dabei nach den geleisteten Arbeitsstunden. Nur die Praktika, die mit dem Programm (PUC-UHEI) in Zusammenhang stehen, werden anerkannt.
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums muss in Deutschland nicht vergütet werden. Zwischen dem Praktikanten/der Praktikantin und der Ausbildungsstätte kann jedoch eine Entlohnung vereinbart werden.
Während des gesamten Praktikums müssen Sie das Dokument „Praktikumsverzeichnis“ ausfüllen, damit die Arbeitsstunden systematisch erfasst werden. Das Praktikumsverzeichnis erhalten Sie von der für die Koordinierung des Praktikums zuständigen Person, sobald Sie das Praktikum beginnen. .