Vorgaben laut Prüfungsordnungen

 

B.A. Übersetzungswissenschaft

 

PO 2016 §3 Abs. 9 und Modulhandbuch

Im Rahmen des Moduls 18 "Übergreifende Kompetenzen" ist ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im fremdsprachigen Sprachraum zu absolvieren. Je nach Arbeitsumfang wird das Praktikum mit max. 8 LP bewertet. Die Studierenden erhalten 1 LP pro 30 Stunden Praktikumszeit.

Im Rahmen des Moduls 16 "Berufsrelevante Kompetenzen" können Studierende freiwillig eine einwöchige Hospitation absolvieren (2 LP).

 

B. A. Translation Studies Information Technologies

 

PO 2016 §12 und Anlage 2 sowie Modulhandbuch

Im Rahmen des Moduls 17 "Übergreifende Kompetenzen" ist entweder ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im In- oder Ausland oder ein mindestens sechswöchiger studienbezogener Auslandsaufenthalt in einem Land mit Englisch als Amtssprache zu absolvieren. Je nach Arbeitsumfang und Länge des Aufenthalts werden max. 8 LP vergeben.

 

M.A. Konferenzdolmetschen

 

Die PO 2015 sieht kein Pflichtpraktikum vor. Studierende können jedoch ein freiwilliges Praktikum absolvieren und sich bei einem mindestens dreiwöchigen Vollzeitpraktikum 3 LP anrechnen lassen. 

 

M.A. Übersetzungswissenschaft

 

Die Prüfungsordnung sieht kein Pflichtpraktikum vor. Studierende können jedoch ein freiwilliges Praktikum absolvieren und sich bei einem mindestens dreiwöchigen Vollzeitpraktikum 3 LP anrechnen lassen.

 

 

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Letzte Änderung: 01.10.2024
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